LacourMünch20010206 Nr. 10351 ZRG 119 (2002) 41

 

 

Münch, Paul, Das Jahrhundert des Zwiespalts. Deutsche Geschichte 1600-1700. Kohlhammer, Stuttgart 1999. 192 S.

 

Paul Münch betrachtet das 17. Jahrhundert, das „janusköpfig zwischen den Epochen“ Mittelalter und Moderne steht, als eines „des Zwiespalts“ (S. 22). Ein „integrativer kulturgeschichtlicher Zugriff“ soll dessen „Scharnierfunktion“ deutlich machen (S. 167). Auch viele Zeitgenossen empfanden das von Kriegen geprägte Jahrhundert als dunkel; 1698 bezeichnete Gregorius Andreas Schmidt es als „Eißernes oder martialisches Saeculum“ (S. 24). Andererseits nahmen tiefgreifende Veränderungen hier ihren Anfang und bereiteten die Moderne vor: die Neuorientierung des Denkens und des Weltbildes vom geozentrischen zum heliozentrischen; die „Wissenschaftliche Revolution“; der Siegeszug der Empirie; die Entkonfessionalisierung. Hatte „der Kampf um die ungeteilte ‘Wahrheit’, die jede Seite exklusiv für sich beanspruchte,“ den Dreißigjährigen Krieg noch in einer Weise verschärft, dass der Verfasser sich an die Bürgerkriege im ehemaligen Jugoslawien erinnert fühlt (S. 159), am Ende des Jahrhunderts verflüchtigten sich die „fundamentalistischen Verhärtungen des konfessionellen Zeitalters“ weitgehend (S. 124). Dennoch blieben die Projekte zur Wiedervereinigung der getrennten Konfessionen ohne Ergebnis.

Unter dem Eindruck der Krisen zerbrach vor allem „das Bollwerk gesicherter Unveränderlichkeit“ (S. 164). Die Menschen wurden sich der Neuzeitlichkeit ihrer Epoche bewusst und begannen sich vom Idealbild der Vergangenheit zu lösen, obgleich das Leben in den meisten Bereichen noch vormodern geprägt blieb. Die Vorstellung der Dreiteilung der Geschichte in Altertum, Mittelalter und Neuzeit setzte sich rasch durch.

Relativ ausführlich geht Münch auf die politische Organisation des Reiches und damit auf „die eigentümliche staatliche Entwicklung Deutschlands“ ein. Den Begriff „Absolutismus“ lehnt er zur Epochenbezeichnung als „imperialistisch“ ab (S. 108), denn er übersieht die mittleren und unteren, lokalen Ebenen mit ihrer Selbstregulierung und ihren komplexen Rückwirkungen auf die obere Ebene. Auch wenn überall Bürokratien straffer organisiert wurden, „der ‘Staat vor Ort’ blieb noch lange Utopie.“ (S. 107) Guts- und Grundherrschaft blieben unangetastet und weiterhin geschichtsmächtig.

Der Verfasser verwahrt sich gegen „die beliebten pauschalen Vergleiche zwischen einem ‘rückständigen’ Deutschland und einem ‘fortschrittlichen’ Westeuropa“ (S. 93). Die im Vergleich zu seinem absolutistischeren Nachbarn schwach ausgeprägte Staatlichkeit des Reiches betrachtet man heute nicht mehr als Defizit, sondern positiv als Grund dafür, dass sich regionale Unterschiede und kulturelle Vielfalt bis in die heutige Bundesrepublik erhalten konnten. In günstigem Licht erscheint zudem, dass das Alte Reich und seine Länder nach dem Westfälischen Frieden keine Macht- und Expansionspolitik zu Lasten der Nachbarn betrieben. Der Gedanke vom Gleichgewicht der Mächte in Europa nahm Gestalt an.

Auf nur 158 Seiten Text gelingt es dem Autor, die wichtigsten Aspekte der deutschen Geschichte, immer jedoch eingebettet in den europäischen Kontext, kompakt und anschaulich darzulegen, ohne über wichtige Details und Kontroversen hinwegzugehen. Wo nötig greift er zeitlich auch weiter aus. Der Band führt in alle wichtigen Themenfelder ein, teilweise - wie im Kapitel über Religion und Konfessionen - sehr intensiv und plastisch. Bevölkerungsentwicklung; das von der „Kleinen Eiszeit“ geprägte Klima; Weltbild und Dreiständelehre, Guts- und Grundherrschaft; gewerbliche und landwirtschaftliche Entwicklung - oder vielmehr Verharren bei überkommener Dreifelderwirtschaft und in zünftischer Organisation, die Ausbreitung von Lohnarbeiterverhältnissen im Verlagssystem und später in Manufakturen; Kameralismus; Bildung, Wissenschaft, Kunst und die sprachreformerischen Anstrengungen, Deutsch als Hochsprache zu etablieren, sowie die Herausbildung ständeübergreifender Öffentlichkeiten durch Zeitungen und Zeitschriften werden analysiert und beschrieben. Vielleicht hätte man sich auch einen kurzen Abschnitt zur Rechtsgeschichte und Gerichtspraxis gewünscht.

Einerseits sind es die traditionellen Gebiete, auf die sich der Autor konzentriert; andererseits fließen Erkenntnisse aus Geschlechter- und Mentalitätsgeschichte vielfach ein. Diesen wird aber kein eigenes Kapitel gewidmet. Im Vergleich zu anderen Neuerscheinungen auf dem Markt der Lehrbücher oder Grundlagenwerke - wie dem „Oldenbourg Geschichte Lehrbuch: Frühe Neuzeit“ - empfindet man dieses Vorgehen als angemessener. Denn ein Einführungswerk kann ja unmöglich alle Details oder Neuheiten der Forschung entsprechend würdigen. Wichtig ist doch, dass der Leser, der eine Einführung erwartet, diese auch bekommt. Wenn man, wie das im obengenannten Werk der Fall ist, wichtige Themenbereiche - z. B. die politische Geschichte - entweder ausgelassen oder nur angedeutet findet, dafür aber wenige „neue Impulse“ und „Untersuchungsschwerpunkte“ relativ unkritisch bejubelt und ausführlich dargestellt, fragt man sich schon, was man mit einem solchen „Lehrbuch“ anfangen soll. Hier hebt sich Münchs schmaler Band angenehm ab.

Insgesamt also ein Buch, das ohne Einschränkung zu empfehlen ist.

 

Anschau                                                                                                                    Eva Lacour