KöblerUrkundenregestendreizehn20010908 Nr. 10487 ZRG 119
(2002) 33
Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1451 Band 13. Die Zeit Wenzels 1393-1396, bearb. v. Rödel, Ute. (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich). Böhlau, Köln 2001. LXXVIII, 331 S.
Das bedeutende, von Bernhard Diestelkamp
erfolgreich ins Leben gerufene und tatkräftig geleitete Unternehmen der
Regestierung der Urkunden zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts
bis 1451 schreitet weiter voran. Nach dem ersten König Wenzel betreffenden, von
Ekkehart Rotter
bearbeiteten elften Band der Reihe legt nunmehr Ute Rödel
den dritten und vorletzten die Zeit König Wenzels erfassenden Band als
dreizehnten Gesamtband vor. Band 12 soll erscheinen, sobald die Band 9
belangende, durch den Tod Ronald Neumanns verursachte Lücke geschlossen ist.
Wie Ute Rödel in ihrer
umsichtigen Einleitung darlegt, ist die Regierungszeit König Wenzels
entscheidend davon geprägt, dass er gegen Ende August 1387 von Nürnberg aus
nach Böhmen aufbrach und vor September 1397 den Boden des deutschen Königreichs
nicht mehr betrat. In dem gesamten Bearbeitungszeitraum vom 1. Januar 1393 bis
31. Dezember 1397 hielt sich der König also keinen einzigen Tag im deutschen
Königreich auf. Ein Hoftag mit ihm wurde nicht abgehalten und
Hofgerichtssitzungen fanden in oder bei Prag statt.
Damit versagte sich der König die mit dem
bisherigen Reisekönigtum verbundenen Herrschaftsmöglichkeiten. Seine
Unbeweglichkeit führte das Königtum überhaupt in eine Krise. Die räumliche
Abgeschiedenheit wie die vielfachen Gefährdungen auf den langen Wegen bewirkten
nicht nur eine Schwächung des Gerichtspersonals, sondern auch eine Vereinsamung
des Hofs.
Obwohl der König sich um Ausgleich für diese
Schwäche durch Aufbau eines Rätesystems bemühte, fällt es nach den
Erkenntnissen Ute Rödels schwer, von einer geordneten
gerichtlichen Tätigkeit zu sprechen. Richter und Rechtssuchende waren am
Gericht wenig interessiert. Dennoch wurde der König als oberster Richter im
Grundsatz nicht in Frage gestellt.
Das für diese schwierige Zeit in 52 Archiven (vor
allem in Straßburg, Frankfurt am Main, Köln, Nürnberg und München) und
Bibliotheken ermittelte Material beläuft sich auf 401 Urkunden. Davon sind 259
in Originalausfertigungen erhalten. 187 Stücke sind bislang nicht gedruckt, 84
waren auch noch nicht regestiert.
Der Einleitung folgen Abkürzungs- und
Siglenverzeichnis, Verzeichnis der Archive und Bibliotheken sowie Verzeichnis
der gedruckten Quellen. Die Regestierung behält die bewährten Grundsätze bei.
Ein vollständiges Namensregister und ein ausführliches Sachregister (z. B.
häufig Bürger, Bürgergemeinde, Bürgermeister, Fürst, Gebot, Gericht, Gewalt,
Graf, Herzog, Hofgericht, Hofrichter, Rat, Recht, Ritter, Stadt, Tag, nie
deutsch, gelehrt, gemein, kirchlich, Ordnung, römisch) runden den gelungenen
Band in bester Weise ab.
Innsbruck Gerhard
Köbler