KöblerSpee20001027 Nr. 10228 ZRG 119 (2002) 48
Spee,
Friedrich von, Cautio Criminalis oder
Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse, aus dem Lateinischen übertragen
und eingeleitet v. Ritter, Joachim-Friedrich, 6. Aufl. Deutscher
Taschenbuch Verlag, München 2000. XLIII; 308 S.
Zu den
dunkelsten Kapiteln der Rechtsgeschichte zählen die im späten Mittelalter
einsetzenden Hexenprozesse, die zeigen, welcher Unmenschlichkeit der Mensch im
zwischenmenschlichen Zusammenleben fähig ist. Auf der Suche nach seiner
Wahrheit gelingen ihm selbst im Recht ausgefeilte Gestaltungsmöglichkeiten,
welche schreiendes Unrecht verwirklichen. Ein mahnendes Mal auf diesem Weg ist
der berüchtigte Hexenhammer des Dominikaners Heinrich Kramer (Institoris) von 1486.
In
zahlreichen Auflagen überall verbreitet bestimmte er noch das Verfahren, als
Friedrich von Langenfeld, genannt Friedrich von Spee, in Kaiserswerth
am 25. 2. 1591 geboren wurde und 1610 in den Jesuitenorden eintrat. Als
Seelsorger in Bamberg und Würzburg geleitete er innerhalb von zwei Jahren 200
Opfer auf ihrem letzten Weg zum Scheiterhaufen. Die dabei entstehenden
rechtlichen Bedenken fasste er anonym in die 1631 erstmals erschienene, in
fünfzig Fragen und Antworten gegliederte Cautio Criminalis.
Mit ihr
erregte er die Hexenjäger so sehr, dass er nur dank der Obsorge seiner
Ordensoberen am Leben blieb. Nur wenige Adressaten ließen sich für milderes
Vorgehen gewinnen. Allgemeinere Auswirkungen zeitigte das Werk erst mit der
Aufklärung des 18. Jahrhunderts.
Die erste
vollständige Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche führte
Joachim-Friedrich Ritter durch. Sie erschien 1939. Ihre Taschenbuchform legt
der Verlag nunmehr in sechster Auflage vor und ehrt dadurch einen
beispielhaften, bereits mit 44 Jahren früh verstorbenen mutigen Kämpfer gegen
Unrecht, der sich im Einsatz der Wahrheit für Freiheit und Recht nicht gescheut
hat, als Einzelner gegen den heuchelnden Ungeist einer ganzen Zeit aufzustehen
Innsbruck Gerhard
Köbler