KöblerSpee20001027 Nr. 10228 ZRG 119 (2002) 48

 

 

Spee, Friedrich von, Cautio Criminalis oder Rechtliches Bedenken wegen der Hexenprozesse, aus dem Lateinischen übertragen und eingeleitet v. Ritter, Joachim-Friedrich, 6. Aufl. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2000. XLIII; 308 S.

 

Zu den dunkelsten Kapiteln der Rechtsgeschichte zählen die im späten Mittelalter einsetzenden Hexenprozesse, die zeigen, welcher Unmenschlichkeit der Mensch im zwischenmenschlichen Zusammenleben fähig ist. Auf der Suche nach seiner Wahrheit gelingen ihm selbst im Recht ausgefeilte Gestaltungsmöglichkeiten, welche schreiendes Unrecht verwirklichen. Ein mahnendes Mal auf diesem Weg ist der berüchtigte Hexenhammer des Dominikaners Heinrich Kramer (Institoris) von 1486.

In zahlreichen Auflagen überall verbreitet bestimmte er noch das Verfahren, als Friedrich von Langenfeld, genannt Friedrich von Spee, in Kaiserswerth am 25. 2. 1591 geboren wurde und 1610 in den Jesuitenorden eintrat. Als Seelsorger in Bamberg und Würzburg geleitete er innerhalb von zwei Jahren 200 Opfer auf ihrem letzten Weg zum Scheiterhaufen. Die dabei entstehenden rechtlichen Bedenken fasste er anonym in die 1631 erstmals erschienene, in fünfzig Fragen und Antworten gegliederte Cautio Criminalis.

Mit ihr erregte er die Hexenjäger so sehr, dass er nur dank der Obsorge seiner Ordensoberen am Leben blieb. Nur wenige Adressaten ließen sich für milderes Vorgehen gewinnen. Allgemeinere Auswirkungen zeitigte das Werk erst mit der Aufklärung des 18. Jahrhunderts.

Die erste vollständige Übersetzung aus dem Lateinischen ins Deutsche führte Joachim-Friedrich Ritter durch. Sie erschien 1939. Ihre Taschenbuchform legt der Verlag nunmehr in sechster Auflage vor und ehrt dadurch einen beispielhaften, bereits mit 44 Jahren früh verstorbenen mutigen Kämpfer gegen Unrecht, der sich im Einsatz der Wahrheit für Freiheit und Recht nicht gescheut hat, als Einzelner gegen den heuchelnden Ungeist einer ganzen Zeit aufzustehen

 

Innsbruck                                                                                                       Gerhard Köbler