JenksAhandbook20010123 Nr. 10298
ZRG 119 (2001) 00
A
Handbook of Dates, for Students of British History, ed. by Cheney, C. R.,
revised by Jones, Michael (= Royal Historical Society Guides and
Handbooks 4).
Eine Neuauflage des Klassikers von
Cheney, eine sich auf die englische Geschichte konzentrierende Version des
Grotefend, ist generell zu begrüßen, erst recht eine verbesserte Neuauflage.
Neu aufgenommen wurden folgende Tabellen: die Daten der Gerichtsquartale
(1066-1830), der keltischen Ostertage, der Ostertage nach dem alten und neuen
Stil, der Übernahme des Gregorianischen Kalenders in Europa sowie des
französischen Revolutionskalenders. Für Rechtshistoriker, die sich mit den
englischen Quellen beschäftigen, sind die Tables of law terms from AD 1066 to
AD 1830 besonders interessant. Allerdings werden falsche Daten für den Beginn
und das Ende aller vier Gerichtsquartale angegeben, was diesen Abschnitt des
Handbuchs (immerhin 30 Seiten) somit unbrauchbar macht. Die Regeln, die in dem
von Paul Brand überarbeiteten Teil (Legal Chronology, S. 99-111) genannt
werden, werden nicht einhalten. Das
Michaelis-Quartal begann (S. 99), one week after Michaelmas, at the end of the
first week of October, also stets am 6. Oktober (der Zusatz at the end of
the first week of October ist unnötig verwirrend und sollte in einer
überarbeiteten Neuauflage entfallen). In den Tabellen wird jedoch für die Jahre
bis 1640 als erster Tag des Michaelis-Quartals immer der 9. bzw. 10. Oktober
angegeben. Das Michaelis-Quartals dauerte in der Regel bis zum 1. Advent und
endete zumeist um den 1. Dezember, allerdings mit Ausnahme der Jahre 1200 und
1223 (7. Dez.) und 1195 (9. Dez.). Schaut man in die Tabelle für Michaelis (S.
136-143), so findet man als Enddatum den 28. oder 29. November, selbst bei den
drei erwähnten Ausnahmejahren. Als Regel für den Beginn des Hilary-Quartals
nennt das Handbuch one week after the feast of St. Hilary (20 January) (S. 98,
ebenso in der alten Auflage, dort mit einer Ausnahme für 14 Edw. I, vgl. ebd., S. 67). In der Tabelle (S. 112-119) wird
der 23. bzw. 24. Januar genannt, d. h. eine Woche und drei bzw. vier Tage nach
St. Hilary. Das Oster-Quartal startete, so ist in der neuen Auflage zu
entnehmen, zwei Wochen und einen Tag nach Ostersonntag, also am Montag nach Misericordia Domini (S. 99). Für 1249 z.
B. würde dies bedeuten, daß die Sitzungen am 19. April, für 1411, daß sie am
27. April begannen. In der Tabelle ist jedoch der 21. April (1249) bzw. der 29.
April (1411) notiert. In der alten Edition wird der Anfang des Oster-Quartals
mit 17 Tage nach Ostern, an einem Mittwoch angegeben. Der 17. Tag nach Ostern
im Jahr 1249 ist der 21. April, im Jahr 1411 der 29. April. In der neuen
Auflage sind somit Daten enthalten, die nach der alten Auflage korrekt, nach
der neuen Auflage jedoch falsch sind. Die ersten Sitzungen des Trinity-Quartals
fanden one week and a day after Trinity Sunday (S. 99; alte Auflage: octave of
Trinity, S. 68) statt, d. h. für 1249 am 7. Juni bzw. für 1411 am 15. Juni. In
der Tabelle sind allerdings der 9. Juni (1249: S. 129) bzw. der 17. Juni (1411:
S. 131) aufgeführt. Auch nach der alten Auflage wäre dies falsch. Es gibt einen
Grund für die Misere: Die Daten, die in dem „Tables of law terms from AD 1066
to AD 1830“ abgedruckt sind, wurden ursprünglich von A. T. Watson erstellt und
als Appendix zum Twenty-Eighth Report of the Deputy Keeper of the Public
Records 1867 veröffentlicht. Sie wurden offenbar ungeprüft von dem Herausgeber
übernommen (S. 112 Anm. 38). Da diese Tabelle einen nicht unerheblichen Teil
der Neuauflage ausmacht, wäre es eine nette Geste seitens des Verlags, eine
korrigierte Neuauflage kostenlos gegen Einsendung der fehlerhaften Exemplare
auszutauschen. Bei einer Überarbeitung sollte auch beachtet werden: morrow of
All Souls ist der 3. November, nicht der 2. November (S. 100, wie morrow zu
verstehen ist, wird auf S. 105 erläutert), und dieser return day läuft demnach
vom 3.-9. November (nicht vom 2.-8. November). One month after Michaelmas
umfaßt vermutlich die Zeit vom 27. Oktober bis 2. November (nicht 27 Oktober- 3
November). Um die Benutzung der Tables of law terms zu vereinfachen, sollte der
Verlag bei einer Neuauflage in Erwägung ziehen, die jeweiligen Gerichtsquartale
in die Kopfzeile der entsprechenden Seiten (statt der Kopfzeile: legal
chronology) einzufügen. Dies würde dem Benutzer das Herumblättern ersparen. Aus
demselben Grund sollte man auch auf Querverweise (Animarum commemoratio see Commemoratio fidelium) in der Liste der
Saints´ days and other festivals (S. 65) verzichten. Als Fazit ist demnach zu
sagen: Wer das Handbuch wegen der Daten der Gerichtsquartale erwerben möchte,
sollte auf eine korrigierte Neuauflage warten.