JenksAhandbook20010123 Nr. 10298 ZRG 119 (2001) 00

 

 

A Handbook of Dates, for Students of British History, ed. by Cheney, C. R., revised by Jones, Michael (= Royal Historical Society Guides and Handbooks 4). Cambridge University Press, Cambridge 2000. XVII, 246 S.

 

Eine Neuauflage des Klassikers von Cheney, eine sich auf die englische Geschichte konzentrierende Version des Grotefend, ist generell zu begrüßen, erst recht eine verbesserte Neuauflage. Neu aufgenommen wurden folgende Tabellen: die Daten der Gerichtsquartale (1066-1830), der keltischen Ostertage, der Ostertage nach dem alten und neuen Stil, der Übernahme des Gregorianischen Kalenders in Europa sowie des französischen Revolutionskalenders. Für Rechtshistoriker, die sich mit den englischen Quellen beschäftigen, sind die Tables of law terms from AD 1066 to AD 1830 besonders interessant. Allerdings werden falsche Daten für den Beginn und das Ende aller vier Gerichtsquartale angegeben, was diesen Abschnitt des Handbuchs (immerhin 30 Seiten) somit unbrauchbar macht. Die Regeln, die in dem von Paul Brand überarbeiteten Teil (Legal Chronology, S. 99-111) genannt werden, werden nicht einhalten. Das Michaelis-Quartal begann (S. 99), one week after Michaelmas, at the end of the first week of October, also stets am 6. Oktober (der Zusatz at the end of the first week of October ist unnötig verwirrend und sollte in einer überarbeiteten Neuauflage entfallen). In den Tabellen wird jedoch für die Jahre bis 1640 als erster Tag des Michaelis-Quartals immer der 9. bzw. 10. Oktober angegeben. Das Michaelis-Quartals dauerte in der Regel bis zum 1. Advent und endete zumeist um den 1. Dezember, allerdings mit Ausnahme der Jahre 1200 und 1223 (7. Dez.) und 1195 (9. Dez.). Schaut man in die Tabelle für Michaelis (S. 136-143), so findet man als Enddatum den 28. oder 29. November, selbst bei den drei erwähnten Ausnahmejahren. Als Regel für den Beginn des Hilary-Quartals nennt das Handbuch one week after the feast of St. Hilary (20 January) (S. 98, ebenso in der alten Auflage, dort mit einer Ausnahme für 14 Edw. I, vgl. ebd., S. 67). In der Tabelle (S. 112-119) wird der 23. bzw. 24. Januar genannt, d. h. eine Woche und drei bzw. vier Tage nach St. Hilary. Das Oster-Quartal startete, so ist in der neuen Auflage zu entnehmen, zwei Wochen und einen Tag nach Ostersonntag, also am Montag nach Misericordia Domini (S. 99). Für 1249 z. B. würde dies bedeuten, daß die Sitzungen am 19. April, für 1411, daß sie am 27. April begannen. In der Tabelle ist jedoch der 21. April (1249) bzw. der 29. April (1411) notiert. In der alten Edition wird der Anfang des Oster-Quartals mit 17 Tage nach Ostern, an einem Mittwoch angegeben. Der 17. Tag nach Ostern im Jahr 1249 ist der 21. April, im Jahr 1411 der 29. April. In der neuen Auflage sind somit Daten enthalten, die nach der alten Auflage korrekt, nach der neuen Auflage jedoch falsch sind. Die ersten Sitzungen des Trinity-Quartals fanden one week and a day after Trinity Sunday (S. 99; alte Auflage: octave of Trinity, S. 68) statt, d. h. für 1249 am 7. Juni bzw. für 1411 am 15. Juni. In der Tabelle sind allerdings der 9. Juni (1249: S. 129) bzw. der 17. Juni (1411: S. 131) aufgeführt. Auch nach der alten Auflage wäre dies falsch. Es gibt einen Grund für die Misere: Die Daten, die in dem „Tables of law terms from AD 1066 to AD 1830“ abgedruckt sind, wurden ursprünglich von A. T. Watson erstellt und als Appendix zum Twenty-Eighth Report of the Deputy Keeper of the Public Records 1867 veröffentlicht. Sie wurden offenbar ungeprüft von dem Herausgeber übernommen (S. 112 Anm. 38). Da diese Tabelle einen nicht unerheblichen Teil der Neuauflage ausmacht, wäre es eine nette Geste seitens des Verlags, eine korrigierte Neuauflage kostenlos gegen Einsendung der fehlerhaften Exemplare auszutauschen. Bei einer Überarbeitung sollte auch beachtet werden: morrow of All Souls ist der 3. November, nicht der 2. November (S. 100, wie morrow zu verstehen ist, wird auf S. 105 erläutert), und dieser return day läuft demnach vom 3.-9. November (nicht vom 2.-8. November). One month after Michaelmas umfaßt vermutlich die Zeit vom 27. Oktober bis 2. November (nicht 27 Oktober- 3 November). Um die Benutzung der Tables of law terms zu vereinfachen, sollte der Verlag bei einer Neuauflage in Erwägung ziehen, die jeweiligen Gerichtsquartale in die Kopfzeile der entsprechenden Seiten (statt der Kopfzeile: legal chronology) einzufügen. Dies würde dem Benutzer das Herumblättern ersparen. Aus demselben Grund sollte man auch auf Querverweise (Animarum commemoratio see Commemoratio fidelium) in der Liste der Saints´ days and other festivals (S. 65) verzichten. Als Fazit ist demnach zu sagen: Wer das Handbuch wegen der Daten der Gerichtsquartale erwerben möchte, sollte auf eine korrigierte Neuauflage warten.

 

Richmond                                                                                                      Susanne Jenks