HattenhauerSavigny20010108 Nr. 10261 ZRG 119 (2002) 54
Savigny,
Friedrich Carl von,
Politik und neuere Legislationen. Materialien zum
„Geist der Gesetzgebung“, aus den Nachlassmaterialien hg. v. Akamatsu, Hidetake/Rückert,
Joachim (= Savignyana 5 = Ius Commune Sonderheft
135). Klostermann, Frankfurt am Main 2000. LXIX,
314 S., 3 Taf.
Der Band bietet die vollständige Edition der unter diesem von Savigny selbst gewählten Titel in der Universitätsbibliothek Marburg verwahrten Sammelmappe von Materialien aus den Jahren 1808 bis 1812. Angefügt ist ein moderner Abdruck des „Berufs“ sowie dessen Vorwort zur Zweitauflage von 1828. Hidetakes sorgfältige Einleitung erschließt und kommentiert die 151 Blätter der Mappe und klärt alle damit verbundenen Fragen, soweit dies heute noch möglich ist. Zwar ist die Existenz der Mappe auch bisher nicht unbekannt gewesen, auch sind Einzelstücke daraus bereits erörtert worden, doch liegt sie nun in vollständiger Edition leicht zugänglich vor. Ihr rechtshistorischer Gehalt liegt in der Tatsache, dass Savigny darin Material für seinen „Beruf“ gesammelt und dieses, wie der Editor einleuchtend zeigt, dafür auch verwendet hat. So wird die, auch bisher nicht unbekannt gewesene, Erkenntnis bestätigt, dass der „Beruf - wie übrigens auch Thibauts von Savigny so geschmähte „Schandschrift“ - zwar eine Kampfschrift, aber dennoch alles andere als eine aus der Tagespolitik geborene, spontan verfasste Gelegenheitsschrift gewesen ist. Ihre Grundgedanken waren im Jahre 1814 längst geklärt und konnten, polemisch ergänzt und zugespitzt, als Beitrag zur gegenwärtigen Rechtspolitik veröffentlicht werden. In diesem Sinne hat Akamatsu auch recht mit der Behauptung, nicht eigentlich Thibaut sei der von Savigny im „Beruf“ bekämpfte Gegner gewesen, sondern der Code civil, wegen dessen Erscheinen Savigny mit dem Sammeln des Materials begonnen habe. Daher kann die Mappe, was der Herausgeber betont, nur unter Vorbehalt als die „Vorarbeit“ zum „Beruf“ bezeichnet werden, mag sie mit jenem auch in einem inneren Zusammenhang stehen. Ihr Wert für die Forschung besteht mithin vor allem darin, dass sie Einblick in Savignys Arbeitstechnik und das Entstehen seiner noch nicht ausformulierten Gedanken gewährt. Was hat er in dieser Arbeitsphase gelesen, was hat er nicht gelesen? Woher besorgte er sich eine Quellen und wer hat ihm dabei geholfen? Wie viel von dem, was er gesammelt hatte, ging in seine Publikation ein und inwieweit besteht ein Unterschied zwischen den noch ungeformten Gedanken der Vorarbeit und jenen der Publikation? Auf alle diese Fragen geht Akamatsu ein. Dabei wagt er sich nicht unbesonnen vor zu unbeweisbaren Vermutungen und Behauptungen, sondern zeigt genau, wo Fragen offen bleiben müssen. Viele von den edierten Quellen überfliegt man nur, zumal manche davon schon anderweitig publiziert oder bereits von der Forschung diskutiert worden sind. Gelegentlich findet aber auch der ergraute Savignyaner Leckerbissen. So hat Savigny den Konflikt zwischen dem überlieferten Ius Commune und dem Recht des aufgekommenen Nationalstaats klar erkannt und in die Bemerkung gefasst (S. 21), das römischer Recht habe nicht zu der „allgemeinen Veränderung der heutigen Nationen gepasst“. Der Vergleich der französischen mit der deutschen Rechtswissenschaft (S. 118) ist bis heute lesenswert. Adam Müllers Satz, Gehorsam sei „nur eine andere Form der Freiheit“ und dessen Kommentierung durch Savigny als „trefflich“ nimmt viel von dem vorweg, was der Meister zum Wesen der Freiheit im Einleitungsaufsatz zu seiner Zeitschrift zu sagen wusste. Der von Feuerbach im Jahre 1809 an Savigny namens seiner bayerischen Regierung gerichteten Aufforderung (S. 177), dieser möge ein dem eingetretenen politischen Wandel entsprechendes, modernes Lehrbuch verfassen, hatte Thibaut allerdings bereits sechs Jahre zuvor schon mit seinem Pandektenlehrbuch unter dem wachsendem Beifall der Zunft entsprochen. Über die hier eröffnete Möglichkeit, zur quellengestützten Beschäftigung mit dem ,,Beruf“ hinaus will sich die Edition in ihrem größeren Rahmen verstanden wissen. Akamatsu betont, dass wir heute über die Zeit des Heroenkults wie jene des dagegen gerichteten Protests hinweg sind. Die Savignyforschung werde immer mehr „empirisch und verfeinert“; es gehe heute um die Erkenntnis der Realien. Er demonstriert dieses Streben mit äußerster Konsequenz durch Ausleuchten auch der geringsten Einzelheiten zum Entstehen und Gebrauch des in der Mappe versammelten Materials, bis hin zu den Wasserzeichen des benutzten Papiers. Die Forschung hat sich in der Tat lange Zeit nicht genug mit der Person, Biographie, Arbeitsweise, den Lebensumständen und Charaktereigenschaften Savignys befasst. Das idealistische Vorurteil des 19. Jahrhunderts, dass man zwischen dem Verfasser und seinem Buch, dem Künstler und dessen Kunstwerk streng trennen müsse und letztere allein aus sich selbst begreifen und erforschen dürfe, hat unserer Erkenntnis lange im Wege gestanden. Heute wollen wir genauer wissen, wer Savigny eigentlich war. Bei der Klärung dieser Frage hilft dieses Buch. Es zeigt aber auch die Grenzen auf, die der Erkenntnis bei Verwertung einer solchen Edition gezogen sind. Wie will man heute und noch mehr künftig ohne eingehende Erläuterung jungen Forschern noch etwas von den Mühen klar machen, die dem Wissenschaftler gezogen waren, als es noch keine Photokopie, kein Internet, keinen Bibliothekenaustausch und keine Mikrofilme gab? Immerhin: Die Frage nach den Realien der Savignyforschung ist noch nicht vollständig beantwortet und wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Später mag dann der Blick wieder zurück zum Wer und den dieses tragenden Ideen gelenkt werden.
Kiel Hans
Hattenhauer