GöncziOlechowski-Hrdlicka20010222 Nr. 10321 ZRG 119 (2002) 55

 

 

Olechowski-Hrdlicka, Karin, Die gemeinsamen Angelegenheiten der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Vorgeschichte – Ausgleich 1867 – Staatsrechtliche Kontroversen (= Rechtshistorische Reihe 232). Lang, Frankfurt am Main 2000. 552 S.

 

Die Geschichte der Habsburgermonarchie erfährt in der österreichischen Forschung seit den 1980er Jahren eine erfreulicherweise verstärkte Aufmerksamkeit. Sichtbarster Ausdruck war der Beginn der Arbeiten an dem mehrbändigen Werk „Die Habsburgermonarchie“, einem gemeinsamen Projekt österreichischer und ungarischer Historiker. Eine internationale Zusammenarbeit bietet sich hier besonders an, denn die Donaumonarchie war mehrfach in die europäische Rechtsgeschichte eingebunden: Es handelte sich um eine supranationale Organisation eines Vielvölkerstaates im europäischen Zeitalter des Spätliberalismus. Außerdem wird an die gesellschaftspolitische sowie an die juristische Modernisation der Länder innerhalb der Habsburgermonarchie angeknüpft. Am Ende einer langen Verfassungsentwicklung, angefangen beim Absolutismus, sollten nun die Prinzipien des Konstitutionalismus in Verbindung mit der nationalen Selbständigkeit verwirklicht werden. Den gemeinsamen Angelegenheiten der Donau­monarchie, einem in diesem Zusammenhang zentralen Thema, widmet sich die hier zu besprechende Arbeit, die als Dissertation an der Universität Wien angenommen wurde.

Das Werk behandelt einerseits und weitgehend referierend die wichtigsten Etappen der Verfassungsentwicklung, wobei die Verfasserin weniger eine komplexe Fragestellung bearbeiten will als in jenem Lehrbuchstil vorgeht, der schon ein anderes kürzlich publiziertes Buch von ihr auszeichnet.[1] Andererseits präsentiert die Verfasserin aber auch, und dies darf als methodisch ungewöhnlich gelten, einen verfassungsdogmatischen Kommentar zum österreichisch-ungarischen Ausgleich, wobei sich die Verfasserin vor allem auf die Gesetzgebungsgeschichte stützt.

Beginnend mit den ersten Kontakten der Habsburger zu den Ländern der Stephanskrone, eröffnet die Verfasserin ihr Buch mit einer Geschichte der Habsburgerherrschaft bis hin zum 18. und 19. Jahrhundert. Trotz des globalen Themas gelingt der Verfasserin eine gut lesbare Zusammenfassung, wobei nur einige Abschnitte durch besondere Kürze auffallen. Zum Beispiel ist die langjährige Regierungszeit Maria Theresias und Josephs des Zweiten auf nur einigen Seiten und daher lediglich ansatzweise dargestellt. Deutlich werden aber die jahrhundertenlange Verbindung Ungarns mit dem Hause Habsburg. Danach werden, ausgehend von der Militärverwaltung Ungarns und bis hin zum österreichisch-ungarischen Ausgleich, die einzelnen Verfassungsdokumente erläutert. Schließlich wird der teilweise steinige Weg zum Ausgleich sehr anschaulich dargestellt, wobei die Verfasserin auf die Entstehung der Ausgleichsgesetze besonders genau eingeht: Der Beitrag von Ferenc Deák zum Ausgleich wird genauso gewürdigt wie die Gegenpositionen detailreich beschrieben werden. Nur die Größe auch dieses Themas verhindert es, daß die Verfasserin spezielleren Fragen nachgehen kann.

Als Übergang zum zweiten, dem von ihr sogenannten „Systematischen Teil“ stellt die Verfasserin die These auf, daß Ungarn eine besondere Stellung innerhalb des Habsburgerreiches innehatte, was auf den unterschiedlichen Rechtssystemen beruhte (S. 183). Doch welche Wurzeln hatte dieser „Sonderweg“ Ungarns? Hier eröffnet sich ein zukünftiges Forschungsfeld, bei dem die zentraleuropäische Perspektive der Verfasserin wichtige Anregungen geben kann.

Im zweiten Hauptkapitel hat die Verfasserin die Geschichte der Regelung der drei gemeinsamen Regierungsangelegenheiten rekonstruiert. Die Gesetzgebungsgeschichte der Außenpolitik, der Militär- und Finanzverwaltung werden nach den Verfassungsdokumenten zusammengestellt. Die Darstellung ist aber eher deskriptiv, die Entwicklung einer ausdifferenzierten Forschungsfrage trat angesichts der großen Menge der ausgewerteten Quellen zurück. Die Abschlußthese, daß es sich in der Doppelmonarchie um eine Symbiose von zwei selbständigen Staaten handelte, ist allerdings anhand der Untersuchung leicht nachvollzuziehen.

Die Verfasserin kann sich bei ihrer Studie auf eine breite Literaturbasis stützen, insbesondere wurden viele deutschsprachige zeitgenössische Quellen ausgewertet. Doch findet die ungarische Forschung nur dann Eingang, wenn sie auf deutsch publiziert wurde. Da die letzte umfassende deutschsprachige Darstellung aus ungarischer Sicht 1910 publiziert wurde,[2] konnte die moderne ungarische verfassungsrechtliche Literatur[3] nicht berücksichtigt werden. Angemerkt sei auch, daß eine Flut von Abkürzungen die Lesbarkeit des Textes beeinträchtigt.

Nachdem mit der hier besprochenen Studie das Material zur Gesetzgebungsgeschichte des Ausgleichs umfassend sortiert und präsentiert wurde, wird es zukünftig besser möglich sein, die immerhin 51jährige Rechtspraxis während des Ausgleichs zu analysieren. Wie sich in diesem Kontext Spätliberalismus und Konstitutionalismus entfalteten, wie die Symbiose von Österreich und Ungarn wissenschaftlich kategorisiert wurde,[4] wird sich unter Benutzung der Arbeit von Olechowski-Hrdlicka leichter untersuchen lassen.

 

Frankfurt am Main/Budapest                                                                                      Katalin Gönczi

 



[1] Olechowski, Thomas / Hrdlicka, Karin, Rechtsgeschichte: Materialien und Übersichten, Wien 1999 (= WUV Arbeitsbücher Jus, Bd. 8).

[2] Heinrich Marczali, Ungarische Verfassungsgeschichte, Tübingen 1910. Dieses Werk ist übrigens ein Produkt des deutsch-ungarischen Zusammenarbeit und wurde auf Initiative des Heidelberger Staatsrechtlers Georg Jellinek verfaßt. Näher dazu bei István Csekey, Nagy Ernô és a magyar közjogírás új iránya [Ernô Nagy und die neue Richtung der ungarischen öffentlich-rechtlichen Literatur], in: Magyar Jogászegyleti Értekezések, Bd. 89 [1926], S. 183 f.

[3] Barna Mezey [Hg.], Magyar alkotmánytörténet [Ungarische Verfassungsgeschichte], 2. Aufl., Budapest 1998. Dazu meine Rezension in Ius Commune – Zeitschrift für Europäische Rechtsgeschichte, Bd. 26 (1999), S. 365 ff.

[4] Als Ergebnis eines Wissenstransfers von Deutschland nach Ungarn wurden z.B. Begrifflichkeiten von Georg Jellinek auf den österreichisch-ungarischen Staatenverband angewandt, vgl. Ernô Nagy, Rezension zu Jellinek, Die Lehre von Staatenverbindungen, in: Jogtudományi Közlöny, Jg. 19 (1884), S. 13 ff.