WassermannDasbundesverfassungsgericht20000914 Nr. 10185 ZRG
118 (2001)
Das Bundesverfassungsgericht. Geschichte – Aufgabe -
Rechtsprechung, hg. v. Limbach, Jutta. C. F. Müller, Heidelberg, 2000.
92 S.
Die Broschüre fällt unter die Kategorie
moderner, durchgestylter und reich illustrierter Public Relations-Schriften,
deren Wirkung nicht zuletzt durch das ansprechende Design bestimmt wird.
Geboten werden Informationen über Geschichte, Stellung und Aufgaben des
Bundesverfassungsgerichts, das sich zugleich als höchstes deutsches Gericht und
als Verfassungsorgan begreift. Für die bei aller Kürze zuverlässigen Texte ist Stephan
Detjen verantwortlich, ein sachkundiger Journalist, für die graphische
Gestaltung Verona Frensch und Karen Frisch. In einem Eigenbeitrag
macht sich die Präsidentin Jutta Limbach Gedanken über den tieferen Sinn
der Formel „Im Namen des Volkes“. Vizepräsident Hans-Jürgen Papier
erläutert kurz und knapp den Doppelstatus des Bundesverfassungsgerichts. Rolf
Lamprecht widmet sich dem dissenting vote, das allerdings nicht mehr eine
Besonderheit des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch in der
Landesverfassungsgerichtsbarkeit üblich ist.
Die Entwicklung der Rechtsprechung, die Detjen
eingehend schildert (unter dem leider etwas mißverständlichen, auf das Institut
der Verfassungsbeschwerden zielenden Titel „Ein Gericht der Bürger“), wird
durch die Beiträge zweier 1999 ausgeschiedener Richter ergänzt.
In dem an sich gelungenen Kapitel Detjens
über die Akzeptanz der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hätte man
sich eine ausführlichere Erörterung jener Erscheinung gewünscht, die vor allen
anderen das Ansehen des Gerichts schmälert, nämlich der politischen Kungeleien
bei der Richterberufung. Darauf, daß sich die Verfahren trotz der enormen
Unterstützung der Mitglieder des Gerichts durch eine Vielzahl von
wissenschaftlichen Mitarbeitern oft über viele Jahre hinziehen, wird allerdings
in dem Beitrag „Karlsruher Arbeitsalltag“ hingewiesen.
Die den Abschluß der Publikation bildende
Sammlung von Porträtfotos aller Richterinnen und Richter, die dem Gericht
jemals angehört haben, läßt erkennen, wie unbekannt die meisten seiner
Mitglieder geblieben sind. Man vermißt eine Aufschlüsselung, die deutlich
macht, welchen Beruf sie vor ihrer Wahl ausgeübt haben. Das gehört zur
Transparenz, der die ansonsten recht gelungene Publikationen dienen will.
Goslar Rudolf
Wassermann