StrauchRegesten20000915 Nr.
10066 ZRG 118 (2001)
Regesten der Reichsstadt Aachen (einschließlich des Aachener
Reiches und der Reichsabtei Burtscheid), Band 3 1351-1365, bearb. v. Kraus,
Thomas R. (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde
47). Droste, Köln 1999. XLII, 474 S.
In der Reihe der von der
Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde betreuten Regestenwerke blickt das
Projekt der Aachener Regesten bereits auf einige Jahrzehnte Arbeit zurück. Es
erschien der zweite Band, der die Jahre 1301 – 1350 umfaßt – obwohl bereits
1917 projektiert – im Jahre 1937, der erste Band (für die Jahre von 1251 –
1300) im Jahre 1961. Auch mit dem vorliegenden dritten Band ist das Unternehmen
nicht abgeschlossen. Da auf möglichste Vollständigkeit Wert gelegt wurde (das
Verzeichnis der Fundorte ist lang und beschränkt sich keineswegs auf
Deutschland, sondern begreift auch Archive der Nachbarländer und selbst das
Vatikanische Archiv mit ein), war die Sammeltätigkeit mühsam und aufwendig.
Geplant sind insgesamt sechs Bände, so daß das Gesamtwerk die Regesten der
Jahre 1251 – 1400 umfassen wird.
Der vorliegende dritte Band
verzeichnet insgesamt 593 Nummern, wobei zu beachten ist, daß die mit einem *
versehenen Nummern zwar in die zeitliche Abfolge der Regesten integriert sind,
aber den Inhalt der Urkunde nur verkürzt wiedergeben, weil dort Aachen bzw. Burtscheid
nur beiläufig erwähnt sind. Für den Inhalt der Regesten hat sich der Bearbeiter
dankenswerter Weise an die Regeln gehalten, welche die Gesellschaft für die
Regesten der Erzbischöfe von Köln vorgegeben hat. Originalzitate sind häufiger
als in den früheren Bänden. Auch sonst hat der Bearbeiter alles getan, um das
reichhaltige Material zu erschließen. Dazu gehört nicht nur ein umfangreiches,
67 Seiten umfassendes Personen- und Ortsregister, sondern auch ein
Sachverzeichnis und vor allem auch ein reichhaltiges Quellen- und Literaturverzeichnis
von 25 Seiten. Die Benutzung des Werkes wird auch dadurch erleichtert, daß Literaturhinweise
auf die Urkunden immer dann genannt sind, wenn dort neue Erkenntnisse gewonnen
wurden.
Für den Rechtshistoriker
erfreulich ist, daß die Urkunden über den Landfrieden zwischen Maas und Rhein
von 1351 nicht nur sehr ausführlich regestiert ist[1],
sondern daß auch alle Schreiben und Urkunden, die zu diesem Vertrag gehören,
selbst dann aufgenommen wurden, wenn Aachen nicht erwähnt ist. Das
spätmittelalterliche Landfriedenswesen ist in allen seinen Begleiterscheinungen
vertreten. Wichtigen Aufschluß geben die Regesten auch über die damals vermehrt
tätig werdenden Notare[2].
Bedeutsam ist die Stellung des Aachener Oberhofs, der für alle Städte des
Rheinlands (außer Köln) und darüber hinaus als rechtsweisendes Gericht tätig
war. Einen besonderen Punkt bilden die Testamente. Sie sind als Quelle für die
Besitzverhältnisse und das mittelalterliche Leben bis heute personenhistorisch
und rechtsgeschichtlich bei weitem nicht ausgeschöpft. Da sie zwar zahlreich
überliefert, aber in vielen Archiven noch kaum erschlossen sind, konnte hier
nur das geboten werden, was anderwärts bereits verzeichnet war. Die Testamente
geben häufig Aufschluß über Wallfahrten nach Aachen, deshalb wird sich der
Nachweis darüber mit fortschreitender Verzeichnung nicht unerheblich erhöhen.
Im Zusammenhang mit den Kaufleuten werden häufig auch Zollfragen berührt, ein
Dauerthema des Spätmittelalters!
Der sorgfältig und umsichtig
gearbeitete Band ist eine Fundgrube für jeden Historiker und Rechtshistoriker.
Da der Bearbeiter meldet, daß die Stoffsammlung abgeschlossen ist und die
Regesten für die Bände 4 – 6 der Reihe bereits vorliegen und nur noch der
Überarbeitung bedürfen, besteht die berechtigte Hoffnung, daß die für das
Spätmittelalter hinsichtlich Aachens überlieferten Urkunden bald vollständig
durch Regesten erschlossen sind.
Köln am Rhein
[1] Zur Bedeutung dieses Landfriedens vgl. Claudia Rotthof-Kraus, Die politische
Rolle der Landfriedenseinungen zwischen Maas und Rhein in der zweiten Hälfte
des 14. Jhs (Beihefte d. Zs. d. Aachener Geschichtsvereins, 3) Aachen 1990.
[2] Vgl. dazu auch