SeckelmannKurz20000908 Nr. 10175 ZRG 118 (2001)
Kurz, Peter, Weltgeschichte des Erfindungsschutzes – Erfinder und Patente im Spiegel der Zeiten, hg. v. d. Patentanwaltskammer zum 100jährigen Jubiläum des Gesetzes betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900. Heymanns, Köln – Berlin – Bonn – München 2000. 642 S.
Im 19. Jahrhundert bildete sich in Deutschland die Berufsgruppe des Zivilingenieurs heraus. Aus den polytechnischen Schulen des frühen 19. Jahrhunderts wurden ab 1865 technische Akademien. Den Höhepunkt dieser Entwicklung stellte 1879 die Vereinigung der preußischen Bauakademie mit der Gewerbeakademie zur Technischen Hochschule Berlin dar. Zeitgleich mit dieser Professionalisierung des Ingenieurwesens vollzog sich auch die Professionalisierung des Erfindungswesens in Deutschland. Das Reichspatentgesetz vom 25. Mai 1877 schuf ein reichseinheitliches Patentwesen. In der Phase der Hochindustrialisierung ab 1890 richteten viele Unternehmen eigene Forschungsabteilungen ein. Nicht mehr der Geistesblitz eines Einzelerfinders war das Leitbild, sondern die „programmierte“ Erfindung in unzähligen Versuchsreihen.
Zur Vorbereitung technischer Anmeldungen und zu deren Verwertung hatte schon zuvor der Berufsstand der Patentagenten oder Patentanwälte existiert. Die Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit war zunächst nicht an besondere Kenntnisse geknüpft, sondern lediglich gewerberechtlich anzeigepflichtig gewesen. Durch das „Gesetz betreffend die Patentanwälte“ vom 21. Mai 1900 wurden die Patentanwälte einerseits für befugt erklärt, in Sachen des gewerblichen Rechtsschutzes wie Rechtsanwälte vor Gericht aufzutreten. Zum anderen wurde durch dieses Gesetz auch ein Berufsbild gesetzlich vertypt. Das Gesetz schützte die Bezeichnung des „Patentanwaltes“ für denjenigen, der nach einer speziellen Prüfung in die Patentanwaltsliste bei dem Reichspatentamt eingetragen worden war. Zur Prüfung wurde zugelassen, wer ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium absolviert hatte sowie über Praxiserfahrung und nachweisbare Rechtskenntnisse verfügte.
Anläßlich
des hundertjährigen Jubiläums dieses Gesetzes hat die deutsche
Patentanwaltskammer das vorliegende Werk ihres Mitgliedes Peter Kurz
herausgegeben.
Das Werk
löst naturgemäß das umfangreiche Versprechen, das sein Titel aufstellt, nicht
ein, sondern befaßt sich in chronologischer Reihenfolge von der Antike bis zum
20. Jahrhundert mit Aspekten der westeuropäischen, der nordamerikanischen und
der japanischen Patentrechtsgeschichte. Schließlich behandelt es die
Patentübereinkünfte auf europäischer und internationaler Ebene.
Jedes
Kapitel ist mit Auszügen aus den meisten im Text behandelten Quellen versehen.
Der Autor beschreibt zudem illustrativ einige klassische Fälle der
Patentrechtsgeschichte und befaßt sich mit der Frage nach dem
volkswirtschaftlichen Nutzen des Patentrechts.
Die
Darstellung ist im Duktus der angelsächsischen Geschichtsschreibung gehalten,
mit großen Bögen und subjektiven Wertungen, die den Band auch zu einer
literarisch ansprechenden Lektüre machen.
Frankfurt
am Main
Margrit Seckelmann