RinnerthalerDasurbar20000914 Nr. 966,10043, 1242 ZRG 118 (2001)

 

 

Das Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, Teil 3 Ergänzende Quellen zur Landes- und Grundherrschaft in Ravensberg (1535-1559), bearb. v. Mager, Wolfgang/Möller, Petra unter Mitarbeit von Jablinsky, Jürgen nach Vorarbeiten von Herberhold, Franz, hg. v. der Historischen Kommission für Westfalen, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 29, Westfälische Lagerbücher, Band 1, Teil 3). Aschendorff, Münster 1997. 488 S.

Das Urbar der Abtei St. Maximin vor Trier, bearb. v. Nolden, Reiner (= Rheinische Urbare 6 = Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 20). Droste, Düsseldorf 1999. 190 S.

Das älteste Urbar des Priorats Reichenbach von 1427, bearb. v. Keyler, Regina (= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Quellen 51). Kohlhammer, Stuttgart 1999. XXVI, 222 S.

Urbare (ahd. urberan) sind Verzeichnisse von Gütern einer Grundherrschaft. Solche wurden angelegt, um die Übersicht über die eigenen Güter, deren Inhaber und die von letzteren zu erbringenden Leistungen und Abgaben zu bewahren. Die Urbarforschung begann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist untrennbar mit den Namen Karl Theodor von Inama-Sternegg und Karl Lamprecht sowie – im 20. Jahrhundert – Adolf Dopsch verknüpft. Ziel dieser Forschungsrichtung ist die Edition und Auswertung von Urbaren für die Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (insbesondere Agrargeschichte). Die Urbare des 16. Jahrhunderts werden auch als „Dokumente neuzeitlicher Staatlichkeit“ angesehen. Daneben können diese Aufzeichnungen wertvolle Aufschlüsse hinsichtlich demographischer Fragestellungen liefern bzw. Material für die familien-, höfe-, orts- und regionalgeschichtliche Forschung zur Verfügung stellen. Speziell in jüngerer Zeit haben die Urbare auch das Interesse der Germanisten geweckt, die z. B. bei der Herausgabe des „Historischen Südwestdeutschen Sprachatlasses“ die in jener Gegend erhaltenen Urbare des 13. und 14. Jahrhunderts planmäßig erfaßt und für die Sprachgeschichte ausgewertet haben.

Während nach W. Rösener für die „Schweiz und Österreich bereits seit langem mustergültige Ausgaben vorliegen, mangelt es im deutschen Bereich an neueren Urbareditionen“. Durch die Erstellung moderner Editions[1]- und Transkriptionsrichtlinien[2] versuchte man diesem Forschungsdefizit entgegenzusteuern und derart der Forschung zusätzliches Quellenmaterial in gedruckter Form an die Hand zu geben.

Auch die vorliegende Edition des ergänzenden Quellen des Urbars der Grafschaft Ravensberg ist mit ein Verdienst von Franz Herberhold. Er gab im Jahr 1960 im Auftrag der Historischen Kommission für Westfalen das Urbar der Grafschaft Ravensberg heraus,[3] an dem er seit 1934 gearbeitet hatte. In den Vorbemerkungen kündigte er einen zweiten Band mit einer „ausführlichen Einleitung, Sachanmerkungen und Register“ an. Er hatte die Arbeiten an diesem zweiten Band nahezu abgeschlossen, als er am 4. August 1979 verstarb, weshalb der zweite Teil[4] erst posthum erscheinen konnte. Herberhold hatte sogar noch mit der Konzeption eines dritten Bandes begonnen und die Auswahl der zu publizierenden Aktenstücke (ca. 20 % des Gesamtbestandes) getroffen. Bei diesem dritten Band handelt es sich um die Edition ausgewählter „Akten der ravensbergischen Landesverwaltung“, also eines den Inhalt des Urbars von 1556 ergänzenden Bestandes, der in der Kanzlei der Herzöge von Jülich, Kleve und Berg, Grafen von der Mark und Ravensberg, in der Zeit zwischen 1535 und 1559 angelegt worden war. Heute befindet sich dieser Fundus im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Münster.

Die von Herberhold bereits ausgewählten Aktenstücke wurden von Wolfgang Mager und Petra Möller in Zusammenarbeit mit Jürgen Jablinski „kollationiert, in Text- und Schriftbild ... vereinheitlicht und mittels knapper Kopfregesten erläutert.“ Inhaltlich umfaßt dieses Quellenmaterial zum einen den Schriftverkehr zwischen der Zentralverwaltung und den in Ravensberg tätigen landesherrlichen Amtsträgern, zum anderen das Geschäftsschriftgut, das anläßlich der Bereisung Ravensbergs durch Herzog Johann III. (1535) und Herzog Wilhelm V. (1536 und 1556) entstanden ist. Für die Geschichte der ehemaligen Grafschaft ist dieser Bestand deshalb von Interesse, weil er die Bemühungen der vorgenannten Herzöge widerspiegelt, die Verwaltung Ravensbergs zu reorganisieren und verlorene Besitzungen und Einkünfte zurückzugewinnen. In die Auswahl wurden vor allem „Aufzeichnungen und Vermerke der Düsseldorfer Räte und Bevollmächtigten über die Verwaltungs- und Rechtsverhältnisse der Grafschaft sowie Berichte und listenförmige Aufstellungen der Ravensberger Amtsträger über die landesherrlichen Befugnisse und Gerechtsame, die grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse und die Formen und Veränderungen der gemeindlich-genossenschaftlichen Feld- und Flurnutzung“ einbezogen. Die insgesamt 170 Aktenstücke wurden in sieben Abschnitte gegliedert editiert. Der erste Abschnitt umfaßt alle Unterlagen, die über Beweggründe und Traktanden der herzoglichen Visitation von 1535 Auskunft geben. In den weiteren sechs Abschnitten ist das Material nach rein lokalen Gesichtspunkten (Ämter Sparrenberg, Ravensberg, Vlotho, Limberg und Wiedenbrück sowie Gut Volmerdingen) geordnet. D. h., zugunsten der orts- und regionalgeschichtlichen Forschung wurde die ursprüngliche Systematik der Bestände aufgegeben. Dies scheint allerdings vertretbar, da der vorliegende Band nur den Anspruch erhebt, eine Auswahledition zu sein und zudem durch eine Konkordanz (S. 367-371) die Abfolge der Quellenstücke in den „Akten der ravensbergischen Landesverwaltung“ offengelegt wird.

Neben einem Vorwort, dem eigentlichen Editionsteil und der erwähnten Konkordanz umfaßt diese Publikation auch noch ein Glossar (= Erläuterung ausgewählter Ausdrücke), ein umfangreiches Register der Orts-, Flur-, Gewässer- und Personennamen und ein Sachverzeichnis.

Während ab dem Spätmittelalter zunehmend Güterverzeichnisse adeliger Grundherrschaften entstanden, wurden in der Zeit davor fast ausschließlich Urbare geistlicher Grundherrschaften angelegt. Zu letzteren gehört auch das Urbar der Abtei St. Maximin vor Trier, dessen einzelne Teile nunmehr geschlossen, teils als Erstedition oder teils als Neuedition[5] vorliegen.

Das Kloster St. Maximin war vom frühen Mittelalter bis zur Französischen Revolution eine der bedeutendsten Benediktinerabteien des Reiches. In der Mitte des 10. Jahrhunderts entwickelte sich dieses Kloster zu einem Zentrum des Reformmönchtums, von dem wesentliche Impulse für andere Klöster (wie z. B. St. Moritz in Magdeburg, St. Pantaleon in Köln, Weißenburg, Reichenau, St. Emmeran in Regensburg, Tegernsee, St. Michael in Hildesheim u. a. m.) ausgingen. Die erste Mönchsgemeinschaft vor den Toren von Trier bestand schon im 7. Jahrhundert, die zunächst den Bischöfen von Trier unterstand. In der Ära Karl des Großen ging das Kloster in Königshand über, ehe es Erzbischof Albero gelang, im Jahr 1139 König Konrad III. zu bewegen, ihm die Abtei wiederum zu übertragen. Im Normannensturm von 882 verlor das reich dotierte Kloster einen Teil der Urkunden, die ihm seinen Besitzstand garantierten. In der Folgezeit versuchte man den eigenen Grund und Boden durch neuerworbene Herrscherurkunden bzw. durch gefälschte Schriftsätze[6] für die Zukunft zu sichern. In der Mitte des 10. Jahrhunderts verfügte das Kloster über einen gesicherten Besitzstand von ca. 1.300 Mansen, vor allem im Luxemburgischen, im Rheingau, in der Eifel und an der Mosel. Damit gehörte St. Maximin zu den mittelgroßen Klöstern im Reich.

Erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts gingen die Mönche von St. Maximin daran, ein eigenes Güterverzeichnis anzulegen. Die Arbeiten daran zogen sich über mehr als 50 Jahre hin. Heute sind drei Fassungen bekannt, die unterschiedliche Redaktionsstufen darstellen. Von diesen ist die erste in das dritte und die zweite in das letzte Viertel des 12. Jahrhunderts zu datieren. Die dritte Fassung war im leider untergegangenen Liber aureus, der unter Abt Bartholomäus (1217-1234) geschaffen wurde enthalten. Dieser Edition wurden Abschriften der einzelnen Redaktionsstufen aus unterschiedlichen Epochen zugrunde gelegt: Für die Fassung I diente ein Pergamentrotulus vom Ende des 12. Jahrhunderts im Landesarchiv Koblenz, für die Fassung II eine Papierkopie vom Ende des 15. Jahrhunderts in der Stadtbibliothek Trier und für die Fassung III eine Papierkopie vom Ende des 17. Jahrhunderts in der Stadtbibliothek Trier als Vorlage. Ein Lehensverzeichnis aus der Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert mit Zusätzen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts und mehrere anderweitig überlieferte Abschriften von Güterverzeichnissen für einzelne Orte (= Fassung IV) komplettieren das Urbar der Abtei St. Maximin.

Von Reiner Nolden wurden nunmehr alle vier Fassungen und das Lehensverzeichnis erstmals vollständig editiert. Der Stoff wird vom Autor in 103 Kapitel systematisiert. Eine in der Einleitung enthaltene Konkordanz macht deutlich, welche Kapitel – und in welcher Reihenfolge – in den einzelnen Fassungen und im Lehensverzeichnis enthalten sind. Eine Karte über die einzelnen Besitzungen des Klosters vermittelt auch einen optischen Eindruck von den damaligen Besitzverhältnissen. Diese Buchpublikation wird noch abgerundet durch ein Glossar sowie einen Orts- und Personennamenindex.

Auch bei der dritten hier zu besprechenden Urbaredition handelt es sich um das Güterverzeichnis eines Klosters, genauer des Priorats Reichenbach. Dieses wurde 1082 als Hirsauer Eigenkloster gegründet. Unmittelbaren Anlaß hiezu bot die Grundschenkung eines Adeligen, die mit der Auflage versehen war, dort ein Kloster zu errichten.[7] Dem Kloster Hirsau standen das Recht der Einsetzung und Entlassung des Priors, Einfluß auf die Zusammensetzung des Konvents, die Verwaltung des Reichenbach´schen Besitzes[8] und eine Reihe weiterer Rechte zu.

Die Vogtei über das Priorat lag zunächst bei den Grafen von Calw, um 1200 bei den Pfalzgrafen von Tübingen, ehe sie im 14. Jahrhundert an die Grafen von Eberstein (als Lehensmänner der Bischöfe von Straßburg) überging. Bei der Teilung der Grafschaft Eberstein im Jahr 1399 fiel ein Teil der Vogteirechte an die Markgrafen von Baden. Die folgende starke Einflußnahme durch die Badener Markgrafen führte seitens Hirsau zu wachsenden Befürchtungen hinsichtlich einer Verselbständigung Reichenbachs. Deshalb wandten sich die Hirsauer Äbte um Hilfe an die Grafen von Württemberg, die seit 1342 Schirmvögte der Abtei waren. In der Folge wurde das Priorat Reichenbach zu einem ständigen Zankapfel zwischen den expandierenden Landesherrschaften von Baden und Württemberg.[9] Diese Auseinandersetzungen verschärften sich noch zusehends, als Hirsau 1535 reformiert wurde. Reichenbach blieb unter dem Schutz Badens katholisch, bis Herzog Friedrich I. von Württemberg 1595 eine momentane Schwäche des Badener Landesfürsten ausnützte und Reichenbach besetzte. Einer vom Kaiser Rudolf II. 1596 verfügten Restitution kam Württemberg nicht nach, da man sich nachträglich eine Legitimation für die gewaltsame Okkupation zu verschaffen wußte: Man erwarb nämlich von den Grafen von Eberstein bzw. von deren Lehensherren, den Bischöfen von Straßburg, die Vogteirechte über Reichenbach. Noch ehe der Kaufvertrag 1605 rechtskräftig wurde, ließ Württemberg das Priorat 1603 reformieren. 1605 wurde Reichenbach als Klosteramt in die württembergische Landschaft eingegliedert. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde das Kloster noch einmal in der Folge des Restitutionsedikts von 1629 rekatholisiert und mit Mönchen aus Wiblingen besetzt. Durch den Westfälischen Frieden fiel Reichenbach allerdings 1648 wiederum an Württemberg zurück. Das württembergische Klosteramt Reichenbach bestand noch bis 1807, ehe es im Zuge einer Neuorganisation der Ämter dem Oberamt Freudenstadt[10] zugeschlagen wurde.

Das älteste Urbar des Priorats Reichenbach wurde 1427 unter Prior Wolf Maiser von Berg angelegt. Der Anstoß hierzu dürfte von Markgraf Bernhard von Baden gekommen sein. Im einleitenden Abschnitt des Urbars ist allerdings von einer „Erneuerung“ zu lesen, was darauf hinweisen könnte, das ein noch älteres, heute nicht mehr bekanntes, Güterverzeichnis existiert hat. In den zweiundsechzig Ortskapiteln werden dann die Rechte des Priorats (Ortsherrschaft, Gericht, Frondienste), die Höfe und Lehensgüter, die Einzelgrundstücke und die jeweiligen Zins- und Gütererträge beschrieben. Dieses Urbar von 1427 wurde bis zum Ende des 15. Jahrhunderts für Verwaltungszwecke verwendet, was durch zahlreiche Nachträge aus dieser Zeit belegt wird. Erst 1495/97 wurden neue Urbare, jetzt für die einzelnen Pflegen, angelegt.

Das Original des Reichenbacher Urbars von 1427 wurde bei einem Luftangriff auf Stuttgart im Jahr 1944 – zusammen mit mehreren anderen, in einem Panzerschrank verwahrten, Kopialbüchern aus den Beständen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart – zerstört. Es ist als Glücksfall zu bezeichnen, daß zu Anfang des 17. Jahrhunderts zwei Abschriften des Urbars angefertigt wurden. Bei der ersten handelt es sich offensichtlich um eine nahezu vollständige Wiedergabe des Originals, während die zweite nur den Schlußteil umfaßt. Die zweite Fassung unterscheidet sich von den vergleichbaren Teilen der ersten dadurch, daß sie Nachträge beinhaltet, die in der Variante A fehlen. Allerdings gibt es auch Einträge in A, die in der Variante B fehlen. Beide Fassungen befinden sich in einem Kopialbuch des Klosters Reichenbach im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.

Regina Keyler hat im vorliegenden Band nunmehr beide Fassungen editiert, wobei sie den Schlußteil der ersten Fassung direkt der zweiten Abschrift gegenübergestellt hat ( gerade Seiten beinhalten die Textvariante A, ungerade Seiten die Variante B). Ergänzt wird die Edition neben einer Einleitung noch durch eine Liste der Prioren, durch eine Ortsübersicht, durch einen Personen- und Ortsindex, durch einen Sachindex mit Glossar und durch eine Karte des Besitzes des Priorats Reichenbach nach dem Urbar von 1427.

Alles in allem wurde mit diesen drei mustergültigen Editionen neues Quellenmaterial für die weitere wissenschaftliche Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Es bleibt zu hoffen, daß seitens der Forschung von diesen Möglichkeiten reicher Gebrauch gemacht wird.

Salzburg                                                                                                         Alfred Rinnerthaler



[1] J. Schultze, Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, in: Blätter für deutsche Landesgerschichte, Bd. 98 (1962), S. 1-11; W. Heinemeyer, Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, Marburg-Köln 1978.

[2] G. Hollenberg, Schrifttafeln zur deutschen Paläographie des 16.-20. Jahrhunderts, in: K. Dülfer, H.-E. Korn (Bearb.), Schrifttafeln zur deutschen Paläographie des 16.-20. Jahrhunderts, Teil 2: Transkriptionen, Marburg 7. Auflage 1992.

[3] F. Herberhold (Bearb.), Das Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, Bd.1: Text, Münster 1960.

[4] F. Herberhold (Bearb.), Das Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, Bd. 2: Register, Münster 1981.

[5] Gedruckt lagen bisher nur die Fassung III samt Lehensverzeichnis (in: H. Beyer/L. Eltester/A. Goerz, Urkundenbuch zur Geschichte der jetzt die Preußischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien, 2. Bd., Koblenz 1865, S. 428-473) und zwei Kapitel aus der Fassung I (K. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter. Untersuchungen über die Entwicklungen der materiellen Kultur des platten Landes auf Grund der Quellen zunächst des Mosellandes, Teil 2: Statistisches Material. Quellenkunde, Leipzig 1885, S. 109f.) vor.

[6] Siehe hierzu Th. Kölzer, Studien zu den Urkundenfälschungen des Klosters St. Maximin vor Trier (10.-12. Jahrhundert) (Vorträge und Forschungen, hg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Sonderband 36), Sigmaringen 1989.

[7] K. Schott, Kloster Reichenbach im Murgtal in seinen Beziehungen zu Hirsau und den Markgrafen von Baden, Diss. Freiburg im Breisgau 1912.

[8] A. Schäfer, Zur Besitzgerschichte des Klosters Hirsau vom 11. bis 16. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 19 (1960), S. 1-50.

[9] D. Stievermann, Landesherrschaft und Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg, Sigmaringen 1989.

[10] Statistisch-topographisches Bureau (Hg.), Beschreibung des Oberamts Freudenstadt, Stuttgart 1858.