RinnerthalerDasurbar20000914
Nr. 966,10043, 1242 ZRG 118 (2001)
Das Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, Teil 3
Ergänzende Quellen zur Landes- und Grundherrschaft in Ravensberg (1535-1559),
bearb. v. Mager, Wolfgang/Möller, Petra unter Mitarbeit von Jablinsky,
Jürgen nach Vorarbeiten von Herberhold, Franz, hg. v. der Historischen
Kommission für Westfalen, Landschaftsverband Westfalen-Lippe (= Veröffentlichungen
der Historischen Kommission für Westfalen 29, Westfälische Lagerbücher, Band 1,
Teil 3). Aschendorff, Münster 1997. 488 S.
Das Urbar
der Abtei St. Maximin vor Trier, bearb. v. Nolden, Reiner (= Rheinische
Urbare 6 = Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 20).
Droste, Düsseldorf 1999. 190 S.
Das
älteste Urbar des Priorats Reichenbach von 1427, bearb. v. Keyler, Regina
(= Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in
Baden-Württemberg, Reihe A Quellen 51). Kohlhammer, Stuttgart 1999. XXVI, 222
S.
Urbare
(ahd. urberan) sind Verzeichnisse von Gütern einer Grundherrschaft. Solche
wurden angelegt, um die Übersicht über die eigenen Güter, deren Inhaber und die
von letzteren zu erbringenden Leistungen und Abgaben zu bewahren. Die
Urbarforschung begann in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist
untrennbar mit den Namen Karl
Theodor von Inama-Sternegg und Karl Lamprecht sowie – im 20. Jahrhundert – Adolf Dopsch verknüpft. Ziel
dieser Forschungsrichtung ist die Edition und Auswertung von Urbaren für die
Rechts-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (insbesondere Agrargeschichte). Die
Urbare des 16. Jahrhunderts werden auch als „Dokumente neuzeitlicher Staatlichkeit“ angesehen. Daneben
können diese Aufzeichnungen wertvolle Aufschlüsse hinsichtlich demographischer
Fragestellungen liefern bzw. Material für die familien-, höfe-, orts- und
regionalgeschichtliche Forschung zur Verfügung stellen. Speziell in jüngerer
Zeit haben die Urbare auch das Interesse der Germanisten geweckt, die z. B. bei
der Herausgabe des „Historischen
Südwestdeutschen Sprachatlasses“ die in jener Gegend erhaltenen Urbare des 13.
und 14. Jahrhunderts planmäßig erfaßt und für die Sprachgeschichte
ausgewertet haben.
Während
nach W. Rösener für die „Schweiz
und Österreich bereits seit langem mustergültige Ausgaben vorliegen, mangelt es
im deutschen Bereich an neueren Urbareditionen“. Durch die Erstellung moderner Editions[1]-
und Transkriptionsrichtlinien[2]
versuchte man diesem Forschungsdefizit entgegenzusteuern und derart der
Forschung zusätzliches Quellenmaterial in gedruckter Form an die Hand zu geben.
Auch die
vorliegende Edition des ergänzenden Quellen des Urbars der Grafschaft
Ravensberg ist mit ein Verdienst von Franz
Herberhold. Er gab im Jahr 1960 im Auftrag der Historischen
Kommission für Westfalen das Urbar der Grafschaft Ravensberg heraus,[3]
an dem er seit 1934 gearbeitet hatte. In den Vorbemerkungen kündigte er einen
zweiten Band mit einer „ausführlichen
Einleitung, Sachanmerkungen und Register“ an. Er hatte die Arbeiten an
diesem zweiten Band nahezu abgeschlossen, als er am 4. August 1979 verstarb,
weshalb der zweite Teil[4]
erst posthum erscheinen konnte. Herberhold hatte sogar noch mit der Konzeption
eines dritten Bandes begonnen und die Auswahl der zu publizierenden Aktenstücke
(ca. 20 % des Gesamtbestandes) getroffen. Bei diesem dritten Band handelt es
sich um die Edition ausgewählter „Akten
der ravensbergischen Landesverwaltung“, also eines den Inhalt des Urbars
von 1556 ergänzenden Bestandes, der in der Kanzlei der Herzöge von Jülich,
Kleve und Berg, Grafen von der Mark und Ravensberg, in der Zeit zwischen 1535
und 1559 angelegt worden war. Heute befindet sich dieser Fundus im Nordrhein-Westfälischen
Staatsarchiv Münster.
Die von
Herberhold bereits ausgewählten Aktenstücke wurden von Wolfgang Mager und Petra Möller in Zusammenarbeit
mit Jürgen Jablinski „kollationiert, in Text- und Schriftbild ...
vereinheitlicht und mittels knapper Kopfregesten erläutert.“ Inhaltlich umfaßt dieses
Quellenmaterial zum einen den Schriftverkehr zwischen der Zentralverwaltung und
den in Ravensberg tätigen landesherrlichen Amtsträgern, zum anderen das
Geschäftsschriftgut, das anläßlich der Bereisung Ravensbergs durch Herzog
Johann III. (1535) und Herzog Wilhelm V. (1536 und 1556) entstanden ist. Für
die Geschichte der ehemaligen Grafschaft ist dieser Bestand deshalb von
Interesse, weil er die Bemühungen der vorgenannten Herzöge widerspiegelt, die
Verwaltung Ravensbergs zu reorganisieren und verlorene Besitzungen und
Einkünfte zurückzugewinnen. In die Auswahl wurden vor allem „Aufzeichnungen und Vermerke der Düsseldorfer
Räte und Bevollmächtigten über die Verwaltungs- und Rechtsverhältnisse der
Grafschaft sowie Berichte und listenförmige Aufstellungen der Ravensberger Amtsträger
über die landesherrlichen Befugnisse und Gerechtsame, die
grundherrlich-bäuerlichen Verhältnisse und die Formen und Veränderungen der
gemeindlich-genossenschaftlichen Feld- und Flurnutzung“ einbezogen. Die
insgesamt 170 Aktenstücke wurden in sieben Abschnitte gegliedert editiert. Der
erste Abschnitt umfaßt alle Unterlagen, die über Beweggründe und Traktanden der
herzoglichen Visitation von 1535 Auskunft geben. In den weiteren sechs
Abschnitten ist das Material nach rein lokalen Gesichtspunkten (Ämter
Sparrenberg, Ravensberg, Vlotho, Limberg und Wiedenbrück sowie Gut
Volmerdingen) geordnet. D. h., zugunsten der orts- und regionalgeschichtlichen
Forschung wurde die ursprüngliche Systematik der Bestände aufgegeben. Dies
scheint allerdings vertretbar, da der vorliegende Band nur den Anspruch erhebt,
eine Auswahledition zu sein und zudem durch eine Konkordanz (S. 367-371) die
Abfolge der Quellenstücke in den „Akten der ravensbergischen Landesverwaltung“
offengelegt wird.
Neben einem
Vorwort, dem eigentlichen Editionsteil und der erwähnten Konkordanz umfaßt
diese Publikation auch noch ein Glossar (= Erläuterung ausgewählter Ausdrücke),
ein umfangreiches Register der Orts-, Flur-, Gewässer- und Personennamen und
ein Sachverzeichnis.
Während ab
dem Spätmittelalter zunehmend Güterverzeichnisse adeliger Grundherrschaften
entstanden, wurden in der Zeit davor fast ausschließlich Urbare geistlicher
Grundherrschaften angelegt. Zu letzteren gehört auch das Urbar der Abtei St.
Maximin vor Trier, dessen einzelne Teile nunmehr geschlossen, teils als
Erstedition oder teils als Neuedition[5]
vorliegen.
Das Kloster
St. Maximin war vom frühen Mittelalter bis zur Französischen Revolution eine
der bedeutendsten Benediktinerabteien des Reiches. In der Mitte des 10.
Jahrhunderts entwickelte sich dieses Kloster zu einem Zentrum des
Reformmönchtums, von dem wesentliche Impulse für andere Klöster (wie z. B. St.
Moritz in Magdeburg, St. Pantaleon in Köln, Weißenburg, Reichenau, St. Emmeran
in Regensburg, Tegernsee, St. Michael in Hildesheim u. a. m.) ausgingen. Die
erste Mönchsgemeinschaft vor den Toren von Trier bestand schon im 7. Jahrhundert,
die zunächst den Bischöfen von Trier unterstand. In der Ära Karl des Großen
ging das Kloster in Königshand über, ehe es Erzbischof Albero gelang, im Jahr
1139 König Konrad III. zu bewegen, ihm die Abtei wiederum zu übertragen. Im
Normannensturm von 882 verlor das reich dotierte Kloster einen Teil der
Urkunden, die ihm seinen Besitzstand garantierten. In der Folgezeit versuchte
man den eigenen Grund und Boden durch neuerworbene Herrscherurkunden bzw. durch
gefälschte Schriftsätze[6]
für die Zukunft zu sichern. In der Mitte des 10. Jahrhunderts verfügte das
Kloster über einen gesicherten Besitzstand von ca. 1.300 Mansen, vor allem im
Luxemburgischen, im Rheingau, in der Eifel und an der Mosel. Damit gehörte St.
Maximin zu den mittelgroßen Klöstern im Reich.
Erst in der
zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts gingen die Mönche von St. Maximin daran,
ein eigenes Güterverzeichnis anzulegen. Die Arbeiten daran zogen sich über mehr
als 50 Jahre hin. Heute sind drei Fassungen bekannt, die unterschiedliche
Redaktionsstufen darstellen. Von diesen ist die erste in das dritte und die
zweite in das letzte Viertel des 12. Jahrhunderts zu datieren. Die dritte
Fassung war im leider untergegangenen Liber
aureus, der unter Abt Bartholomäus (1217-1234) geschaffen wurde enthalten.
Dieser Edition wurden Abschriften der einzelnen Redaktionsstufen aus
unterschiedlichen Epochen zugrunde gelegt: Für die Fassung I diente ein
Pergamentrotulus vom Ende des 12. Jahrhunderts im Landesarchiv Koblenz, für die
Fassung II eine Papierkopie vom Ende des 15. Jahrhunderts in der Stadtbibliothek
Trier und für die Fassung III eine Papierkopie vom Ende des 17. Jahrhunderts in
der Stadtbibliothek Trier als Vorlage. Ein Lehensverzeichnis aus der Wende vom
12. zum 13. Jahrhundert mit Zusätzen aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts
und mehrere anderweitig überlieferte Abschriften von Güterverzeichnissen für
einzelne Orte (= Fassung IV) komplettieren das Urbar der Abtei St. Maximin.
Von Reiner Nolden wurden nunmehr alle
vier Fassungen und das Lehensverzeichnis erstmals vollständig editiert. Der
Stoff wird vom Autor in 103 Kapitel systematisiert. Eine in der Einleitung
enthaltene Konkordanz macht deutlich, welche Kapitel – und in welcher Reihenfolge
– in den einzelnen Fassungen und im Lehensverzeichnis enthalten sind. Eine
Karte über die einzelnen Besitzungen des Klosters vermittelt auch einen
optischen Eindruck von den damaligen Besitzverhältnissen. Diese Buchpublikation
wird noch abgerundet durch ein Glossar sowie einen Orts- und Personennamenindex.
Auch bei
der dritten hier zu besprechenden Urbaredition handelt es sich um das
Güterverzeichnis eines Klosters, genauer des Priorats Reichenbach. Dieses wurde
1082 als Hirsauer Eigenkloster gegründet. Unmittelbaren Anlaß hiezu bot die
Grundschenkung eines Adeligen, die mit der Auflage versehen war, dort ein
Kloster zu errichten.[7]
Dem Kloster Hirsau standen das Recht der Einsetzung und Entlassung des Priors,
Einfluß auf die Zusammensetzung des Konvents, die Verwaltung des
Reichenbach´schen Besitzes[8]
und eine Reihe weiterer Rechte zu.
Die Vogtei
über das Priorat lag zunächst bei den Grafen von Calw, um 1200 bei den
Pfalzgrafen von Tübingen, ehe sie im 14. Jahrhundert an die Grafen von
Eberstein (als Lehensmänner der Bischöfe von Straßburg) überging. Bei der
Teilung der Grafschaft Eberstein im Jahr 1399 fiel ein Teil der Vogteirechte an
die Markgrafen von Baden. Die folgende starke Einflußnahme durch die Badener
Markgrafen führte seitens Hirsau zu wachsenden Befürchtungen hinsichtlich einer
Verselbständigung Reichenbachs. Deshalb wandten sich die Hirsauer Äbte um Hilfe
an die Grafen von Württemberg, die seit 1342 Schirmvögte der Abtei waren. In
der Folge wurde das Priorat Reichenbach zu einem ständigen Zankapfel zwischen
den expandierenden Landesherrschaften von Baden und Württemberg.[9]
Diese Auseinandersetzungen verschärften sich noch zusehends, als Hirsau 1535
reformiert wurde. Reichenbach blieb unter dem Schutz Badens katholisch, bis
Herzog Friedrich I. von Württemberg 1595 eine momentane Schwäche des Badener
Landesfürsten ausnützte und Reichenbach besetzte. Einer vom Kaiser Rudolf II.
1596 verfügten Restitution kam Württemberg nicht nach, da man sich nachträglich
eine Legitimation für die gewaltsame Okkupation zu verschaffen wußte: Man
erwarb nämlich von den Grafen von Eberstein bzw. von deren Lehensherren, den
Bischöfen von Straßburg, die Vogteirechte über Reichenbach. Noch ehe der
Kaufvertrag 1605 rechtskräftig wurde, ließ Württemberg das Priorat 1603
reformieren. 1605 wurde Reichenbach als Klosteramt in die württembergische
Landschaft eingegliedert. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde das Kloster
noch einmal in der Folge des Restitutionsedikts von 1629 rekatholisiert und mit
Mönchen aus Wiblingen besetzt. Durch den Westfälischen Frieden fiel Reichenbach
allerdings 1648 wiederum an Württemberg zurück. Das württembergische Klosteramt
Reichenbach bestand noch bis 1807, ehe es im Zuge einer Neuorganisation der
Ämter dem Oberamt Freudenstadt[10]
zugeschlagen wurde.
Das älteste
Urbar des Priorats Reichenbach wurde 1427 unter Prior Wolf Maiser von Berg angelegt. Der Anstoß hierzu dürfte von
Markgraf Bernhard von Baden gekommen sein. Im einleitenden Abschnitt des Urbars
ist allerdings von einer „Erneuerung“
zu lesen, was darauf hinweisen könnte, das ein noch älteres, heute nicht mehr
bekanntes, Güterverzeichnis existiert hat. In den zweiundsechzig Ortskapiteln
werden dann die Rechte des Priorats (Ortsherrschaft, Gericht, Frondienste), die
Höfe und Lehensgüter, die Einzelgrundstücke und die jeweiligen Zins- und Gütererträge
beschrieben. Dieses Urbar von 1427 wurde bis zum Ende des 15. Jahrhunderts für
Verwaltungszwecke verwendet, was durch zahlreiche Nachträge aus dieser Zeit
belegt wird. Erst 1495/97 wurden neue Urbare, jetzt für die einzelnen Pflegen,
angelegt.
Das
Original des Reichenbacher Urbars von 1427 wurde bei einem Luftangriff auf
Stuttgart im Jahr 1944 – zusammen mit mehreren anderen, in einem Panzerschrank
verwahrten, Kopialbüchern aus den Beständen des Hauptstaatsarchivs Stuttgart –
zerstört. Es ist als Glücksfall zu bezeichnen, daß zu Anfang des 17.
Jahrhunderts zwei Abschriften des Urbars angefertigt wurden. Bei der ersten
handelt es sich offensichtlich um eine nahezu vollständige Wiedergabe des
Originals, während die zweite nur den Schlußteil umfaßt. Die zweite Fassung
unterscheidet sich von den vergleichbaren Teilen der ersten dadurch, daß sie
Nachträge beinhaltet, die in der Variante A fehlen. Allerdings gibt es auch
Einträge in A, die in der Variante B fehlen. Beide Fassungen befinden sich in
einem Kopialbuch des Klosters Reichenbach im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.
Regina Keyler hat im
vorliegenden Band nunmehr beide Fassungen editiert, wobei sie den Schlußteil
der ersten Fassung direkt der zweiten Abschrift gegenübergestellt hat ( gerade
Seiten beinhalten die Textvariante A, ungerade Seiten die Variante B). Ergänzt
wird die Edition neben einer Einleitung noch durch eine Liste der Prioren,
durch eine Ortsübersicht, durch einen Personen- und Ortsindex, durch einen
Sachindex mit Glossar und durch eine Karte des Besitzes des Priorats
Reichenbach nach dem Urbar von 1427.
Alles in
allem wurde mit diesen drei mustergültigen Editionen neues Quellenmaterial für
die weitere wissenschaftliche Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Es bleibt zu
hoffen, daß seitens der Forschung von diesen Möglichkeiten reicher Gebrauch
gemacht wird.
Salzburg
Alfred Rinnerthaler
[1] J. Schultze, Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, in: Blätter für deutsche Landesgerschichte, Bd. 98 (1962), S. 1-11; W. Heinemeyer, Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen, Marburg-Köln 1978.
[2] G. Hollenberg, Schrifttafeln zur deutschen Paläographie des 16.-20. Jahrhunderts, in: K. Dülfer, H.-E. Korn (Bearb.), Schrifttafeln zur deutschen Paläographie des 16.-20. Jahrhunderts, Teil 2: Transkriptionen, Marburg 7. Auflage 1992.
[3] F. Herberhold (Bearb.), Das Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, Bd.1: Text, Münster 1960.
[4] F. Herberhold (Bearb.), Das Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1556, Bd. 2: Register, Münster 1981.
[5] Gedruckt lagen bisher nur die Fassung III samt Lehensverzeichnis (in: H. Beyer/L. Eltester/A. Goerz, Urkundenbuch zur Geschichte der jetzt die Preußischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien, 2. Bd., Koblenz 1865, S. 428-473) und zwei Kapitel aus der Fassung I (K. Lamprecht, Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter. Untersuchungen über die Entwicklungen der materiellen Kultur des platten Landes auf Grund der Quellen zunächst des Mosellandes, Teil 2: Statistisches Material. Quellenkunde, Leipzig 1885, S. 109f.) vor.
[6] Siehe hierzu Th. Kölzer, Studien zu den Urkundenfälschungen des Klosters St. Maximin vor Trier (10.-12. Jahrhundert) (Vorträge und Forschungen, hg. vom Konstanzer Arbeitskreis für mittelalterliche Geschichte, Sonderband 36), Sigmaringen 1989.
[7] K. Schott, Kloster Reichenbach im Murgtal in seinen Beziehungen zu Hirsau und den Markgrafen von Baden, Diss. Freiburg im Breisgau 1912.
[8] A. Schäfer, Zur Besitzgerschichte des Klosters Hirsau vom 11. bis 16. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 19 (1960), S. 1-50.
[9] D. Stievermann, Landesherrschaft und Klosterwesen im spätmittelalterlichen Württemberg, Sigmaringen 1989.
[10] Statistisch-topographisches Bureau (Hg.), Beschreibung des Oberamts Freudenstadt, Stuttgart 1858.