KöblerKöblerlexikon09082000 Nr. 10171 ZRG 118 (2001)
Köbler, Gerhard, Lexikon der
europäischen Rechtsgeschichte. Beck,
München 1997. 657 S.
Die westliche Halbinsel Eurasiens ist geographisch kleinräumig und politisch vielfach aufgeteilt. Eigentlich gelang nur den Römern und den Franken sowie den Deutschen in ihren Tagen die Beherrschung großer Teile über längere Zeit. Am Ende stand aber auch hier der Zerfall der kriegerisch errungenen Macht.
Nach mörderischen Auseinandersetzungen um die Vorherrschaft in der Welt im 20. Jahrhundert stellte sich die Frage ihrer Verhinderung durch politische Kontrolle rüstendender Industrien. Die Antwort gaben Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien und die Bundesrepublik Deutschland durch den Abschluss der Montanunion entsprechend dem Plan des französischen Außenministers Robert Schuman in den Jahren 1951/1952. Seitdem entwickelt sich Europa zu wirtschaftlicher Einheit und politischer Union.
Sie erfasst über die Gründerstaaten hinaus Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Schweden und Finnland. Eine Reihe meist östlicher Länder steht wartend vor der Tür. Vielleicht wird ein einheitliches Gebilde vom Atlantik bis nach Russland und vom Nordkap bis zum Mittelmeer bald Wirklichkeit.
In diesem Raum nähern sich die menschlichen Lebensverhältnisse immer mehr gegenseitig an. Arbeitsarten, Herstellungsverfahren, Nachrichten, Erkenntnisse und Denkweisen überwinden jede noch so streng überwachte Grenze. Nicht überraschend deshalb, dass auch das Recht vor der Frage der Angleichung steht.
In dieser Lage ist der Historiker zur Rückbesinnung auf die Vergangenheit aufgerufen, um die Gegenwart in eine möglichst überzeugende Zukunft zu führen. Dementsprechend ist der Rechtshistoriker gefragt, das gemeinsame Erbe im Recht zusammenfassend zu ermitteln. In Deutschland hat sich Hans Hattenhauer dieser Aufgabe gestellt und eine monumentale Gesamtschau geschaffen.
In einfacherer Weise versucht das Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte auf knappem Raum die wichtigsten Erscheinungen in alphabetischer Reihenfolge darzulegen. In mehr als 6000 kurzen Artikeln befasst es sich mit den unterschiedlichsten Gegenständen. Sie alle werden nach einem gleichbleibenden Muster erfasst.
Im Eingangssatz wird auch unter logisch-didaktischen Gesichtspunkten jeweils der Gegenstand selbst erklärt und beschrieben. Danach wird in wenigen Worten seine Entwicklung von den ersten Anfängen bis zum jeweiligen Ausgang dargestellt. Hinweise auf klassische Lehrbücher und auf konkrete Spezialliteratur ermöglichen die eigenständige Vertiefung.
Zeitlich setzt das Werk mit den Anfängen des Altertums ein. Im Mittelpunkt stehen gleichgewichtig Mittelalter und Neuzeit. Soweit wie möglich wird die Heranführung bis zur eigenen Gegenwart am Ende des zweiten Jahrtausends nach Christi Geburt versucht.
Örtlich wird zwar das Hauptaugenmerk auf Mitteleuropa gelegt. Nach Möglichkeit werden aber auch stets die Randgebiete einbezogen. Selbst dem Einfluss Europas auf außereuropäische Gebiete wird an manchen Stellen nachgespürt.
Sachlich wird auf alle Gegenstände des Rechts zugegriffen. Deswegen werden Quellen, Methoden, Grundsätze und Systeme ebenso behandelt wie Verfassung, Verwaltung, Verfahren, Strafrecht und Privatrecht. Einzelne Länder, Städte, Universitäten oder Juristen werden ebenso untersucht wie einzelne Gesetze, Bücher, Institute Formeln oder Wörter.
Damit wird jedem, der sich für die Geschichte des Rechts in Europa interessiert, ein bequemer breiter Einstieg gewährt. Wer mehr möchte, braucht nur die gewiesenen Wege zu beschreiten. Wer Besseres wünscht, kann es auf dieser erstmals von einem Einzelnen in dieser umfassenden und voraussetzungslos verständlichen Ausrichtung geschaffenen Grundlage jederzeit selbst versuchen. Auf das Gelingen kann man gespannt sein.
Im Internet ist die unablässige Weiterentwicklung dieser aufregenden Geschichte unter http://www.gerhardkoebler.de, http://www.koebler.at oder http://www.ziel.cc einsehbar.
Innsbruck Gerhard Köbler