Die
Untersuchung ist die mit beträchtlichem Zeitabstand veröffentlichte Fassung
einer von Peter Acht betreuten, 1983 in München vorgelegten
Dissertation, die bedauerlicherweise nur mit nochmaliger Verspätung kurz
vorgestellt werden kann. Sie schließt an die älteren zusammenfassenden
Untersuchungen von Gutmann (1906) und Dollinger (1949) an. Ihr
Ziel ist die erneute Aufarbeitung der Quellen (normative Texte, Urkunden,
Urbare und – wenig aussagekräftige – erzählende Stücke) vor dem Hintergrund
umfangreicher Sekundärliteratur, wobei die abhängigen Freien und die Unfreien
im Mittelpunkt stehen.
Eingangs
befasst Banzhaf sich dabei mit den freien
Bauern. Mit Krause zweifelt er nicht an ihrem Bestand, obgleich die
urkundliche Überlieferung nicht unerwartet nur schwache Hinweise bietet. Ebenso
wenig schließt er Unterdrückung, Verknechtung und Vertreibung aus, ohne sie
freilich umfänglich und zeitlich genauer bestimmen zu können.
Die Betrachtung der Freien in sozialer und rechtlicher Hinsicht beginnt er mit einer recht sorgfältigen Übersicht über die bereits im 17. Jahrhundert einsetzende Forschung. Nach eindringlicher, abgewogener Erörterung vieler Einzelfragen gelangt er zu dem Ergebnis, dass sich schon vor dem 9. Jahrhundert vollfreie Bauern in größerer Zahl in die Abhängigkeit der Kirchen begeben haben dürften, während Freilassungen nicht häufig nachweisbar sind. Innerhalb der Freien in sozialer Abhängigkeit vermag er zwei Gruppen zu unterscheiden.
Die sich hieran anschließende Untersuchung der Unfreien gründet er ebenfalls auf eine breit angelegte überzeugende Forschungsübersicht. Als oberste Gruppe der bäuerlich wirtschaftenden Unfreien findet er die nach Barschalkenrecht lebenden Knechte und die in die Unfreiheit abgesunkenen Barschalken, bei denen eine Angleichung zwischen freien Leihenehmern und unfreien Leihenehmern stattfand. Unter ihnen stehen Zensuale und mehr und mehr schwindende Tagewerker.
Zusammenfassend
bestätigt er die Vorstellung, dass die Zahl der vollfreien Bauern unter den
Bayern langfristig zurückging. Die Zahl der freien Leihenehmer, die zu Anfang
des 9. Jahrhunderts innerhalb der allein brauchbar überliefernden kirchlichen
Grundherrschaften verhältnismäßig hoch gewesen zu sein scheint, schwindet nach
ihm vor allem durch Übergang in die Unfreiheit hauptsächlich im 10.
Jahrhundert. Ein gewisser Widerspruch dürfte darin liegen, dass er einerseits
feststellt, dass das Sklavenrecht in seiner Härte im wesentlichen bis ins 11.
Jahrhundert fortbestand, und andererseits zugleich darauf hinweist, dass die
soziale Lage der unfreien Bauern sich bis zum 11. Jahrhundert durch Umwandlung
der Dienstleistungspflichten in Abgabenpflichten erkennbar verbessert.
Insgesamt
ist die Arbeit ein auch methodisch ansprechend gelungener, manche ältere
Einsicht auf Grund selbständiger Auseinandersetzung bestätigender Beitrag zu
einem wichtigen, freilich inzwischen nicht mehr unmittelbar im Brennpunkt der
Aufmerksamkeit stehenden Fragenkreis.
Innsbruck
Gerhard Köbler