BattenbergReichskammergericht19990817 Nr. 1216 ZRG 118
(2001)
Reichskammergericht, Köln, Band 1 Nr. 1 – 600 (A – F), Band
2 Nr. 601 - 1232 (G - M), bearb. v. Kordes, Matthias (= Inventar der
Akten des Reichskammergerichts 26,1, 26,2 = Mitteilungen aus dem Stadtarchiv
Köln 81, 82). Böhlau, Köln – Weimar – Wien 1998. 680, 739 S.
Angesichts der sukzessive fortschreitenden Verzeichnung von
Reichskammergerichtsakten in den Beständen deutscher Archive, über die in
dieser Zeitschrift regelmäßig berichtet wird (z. B. ZRG GA 113 [1996], 114
[1997], 116 [1999]), genügt hier ein knapper Hinweis auf die nun, mit einer
ersten Publikation öffentlich sichtbar gewordene Erschließung des im
Historischen Archiv der Stadt Köln befindlichen Teilbestands der
Reichskammergerichtsakten. Der Bearbeiter gibt in seiner ausführlichen
Einleitung erneut über die Verteilungsaktion des 19. Jahrhunderts Auskunft.
Erst mit der Auflösung des preußischen Staatsarchivs Wetzlar gelangten die
niederrheinischen Betreffe der Reichskammergerichtsakten an das damalige
Provinzialarchiv in Düsseldorf, von denen nach einigen Verhandlungen die über
1.800 die Stadt Köln betreffenden Prozesse an das Stadtarchiv Köln als
Depositum weitergegeben wurden. Dieser in den Jahren 1973 bis 1977 verfilmte
Bestand wurde noch in der Mitte der achtziger Jahre dadurch weiter
aufgesplittert, dass die Pergamenturkunden, die als Produkte in den Akten
lagen, herausgenommen und als gesonderter Bestand aufgestellt wurden. Ob dies
eine glückliche archivische Entscheidung war, mag dahingestellt sein. Diese wie
auch die Entscheidung über die Deponierung eines Teils der nach Düsseldorf
verbrachten Akten in Köln wird durch das jetzt veröffentlichte Repertorium und
die noch folgenden Inventarbände wenigstens auf dem Papier rückgängig gemacht.
Der Bearbeiter stellt im Anschluss an seine Einleitung
erneut das 1978 in Frankfurt am Main beschlossene Erschließungsschema vor
(laufende Nummer, Kläger, Beklagter, Prokuratoren des Klägers und des
Beklagten, Prozessart, Streitgegenstand, Instanzen, Beweismittel und
Beschreibung). Hinweise auf die benutzten Quellen, Literaturtitel und sonstigen
Hilfsmittel sowie eine Übersicht über die bisher erschienenen Bände der Reihe
„Inventar der Akten des Reichskammergerichts“ ermöglichen eine gute Orientierung.
Die eigentliche Inventarisierung, bisher eines Drittels des Gesamtbestandes,
orientiert sich an den bisher vorliegenden Inventaren auf der Grundlage der
Frankfurter Grundsätze. Auffallend ist die ausführliche Beschreibung der
jeweiligen Streitgegenstände, bisweilen so umständlich und redundant
formuliert, dass der Kern des klägerischen Begehrens verdeckt wird. Für die
regionalgeschichtliche Forschung mag eine derart detaillierte Beschreibung des
Akteninhalts freilich sinnvoll erscheinen.
Mit den hier angezeigten beiden ersten Teilbänden zum Kölner
Kammergerichtsbestand liegen etwa zwei Drittel des Fonds verzeichnet vor. Der
zweite Teilband verzichtet auf eine eigenständige Einführung, druckt aber zur
besseren Benutzung nochmals das Erschließungsschema ab. Außer dem
Abkürzungsverzeichnis wurde auch das Verzeichnis der benutzten Quellen und
Literatur aktualisiert, und zwar unter Einbeziehung neuerer Forschungen zur
Geschichte des Kammergerichts, zur Kölner Rechtsgeschichte und zur
Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reichs. Schließlich wurde die
Gelegenheit genutzt, das Gesamtinventar aller neuverzeichneten Akten des
Reichskammergerichts auf den neuesten Stand zu bringen (ebd. S. 27 bis 32),
eine schon jetzt eindrucksvolle Zusammenstellung.
Ergänzend sei vermerkt, dass mit der Auflösung der
Außenstelle Frankfurt des Bundesarchivs der Bundesrepublik Deutschland, in der
bisher der „untrennbare Bestand“ des ehemaligen Archivs des
Reichskammergerichts verwahrt wurde, und von der aus auch die Registrierung der
Gesamtreihe der Inventare erfolgte, ein wichtiges Zentrum der
Kammergerichtsforschung nach Koblenz verlagert wurde (und mit der geplanten
Überführung der historischen Akten des Bundesarchivs nach Berlin dorthin
weiterverlagert werden wird): Damit gewinnt das von der Gesellschaft für
Reichskammergerichtsforschung unterhaltene Institut für
Reichskammergerichtsforschung in Wetzlar neue Bedeutung als Forschungs- und
Kontaktstelle. Durch die Digitalisierung der Inventare, die weiterhin von den
jeweils regionalen Archiven und Kommissionen veröffentlicht und vertrieben
werden, dürfte auch die zentrale Erfassung und Zugänglichmachung der Inventare
über das genannte Institut einen neuen Schub erhalten.
Darmstadt Friedrich
Battenberg