Brauneder, Wilhelm, Geschichte der österreichischen Staaten – Ein Grundriß. Karolinger Verlag, Wien 2019. 201 S., Ill. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Der Staat Österreich ist zwar nicht so alt, wie der Fälscher des so genannten maius um 1358 seine Leser durch den Bezug auf römische Cäsaren glauben machen wollte, doch wird die Bezeichnung Ostarrihhi immerhin in einer Urkunde von 996 bereits verwendet, wenn auch nicht in der Bedeutung „Österreich“, sondern nur allgemein in dem Sinne eines nicht näher bestimmten Gebiets in dem Osten des fränkisch-deutschen Reiches. Der Verfasser des vorliegenden Werkes bezieht sich auch nicht auf den Staat Österreich, sondern auf die österreichischen Staaten. Dies hat einen interessierten Nutzer so sehr beeindruckt, dass er zu einer Rezension bereit war, so dass an dieser Stelle nur vorweg ziemlich allgemein auf das Werk hingewiesen werden soll.

 

Sein Verfasser ist einer der erfahrensten österreichischen Rechtshistoriker, der in seinem zu Recht, voll Stolz darauf hinweisen kann, dass er bereits in seinem zweiten Studiensemester 1962 bei Hans Lentze die Vorlesung österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte hörte, das Gehörte zusammen mit Friedrich Geyrhofer in Maschinenschrift festhielt und nach Abschluss des Manuskripts zu dem vorliegenden Grundriss mit Überraschung feststellen konnte, wie sehr jene Vorlesung offenbar für seine Sicht der österreichischen Verfassungsgeschichte die Weichen stellte. So lehrte ihn Hans Lentze etwa, dass die Herrschaft des Hauses Österreichkein Staat im eigentlichen Sinn war, weil es „einen Staats (!) im gebräuchlichen Sinn“ nicht gab, sodass es richtiger ist „von mehreren Staaten zu sprechen“. Dem entsprcht zu des Verfassers Erstaunen nun nahezu der schon vor Jahren konzipierte Titel des vorliegenden Werkes.

 

Gegliedert ist es nach Vorwort und Einführung über einen Überblick und die föderative Ausgangslage in acht Abschnitte über das mittelalterliche Land (Kärnten, Österreich [unter der Enns], Steiermark, Salzburg, Tirol, Land [Östereich] ob der Enns, Vorarlberg samt den Landesstrukturen wie Landesfürst und Adel, Landtag, Länder ohne Landesfürst, Landesämter), den frühneuzeitlichen Landesstaat, die Verbindungen der Landesstaten, den Naturrechtsstaat des Absolutismus, Salzburg als Nachbarn der Monarchia Austriaca, den monarchischen Einheitsstaat von 1848 bis 1918, den neuen Staat der Republik, die Länder als „Ostmark-Gaue“ und Modell der Reichsreform ab 1938 und den kooperativen Bundesstaat von 1945. Zwanzig Abbildungen veranschaulichen die sachkundigen überzeugenden Ausführungen. Möge es trotz des Fehlens von aufschließenden Registern mit seinen neun zusammengefassten Wappen viele Nutzer und Freunde finden, die der interessierte Rezensent sicher noch weiter vermehren kann.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler