McGrath, Colm Peter, The Development of Medical Liability in Germany 1800-1945 (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 314). Klostermann, Frankfurt am Main 2019. X, 262 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Obwohl die ersten Anfänge des Rechtes wie der Medizin nicht wirklich genau bekannt sind, haben sich beide Wissensbereiche bereits in dem griechisch-römischen Altertum deutlich ausgeformt. Seitdem hat nicht nur die Medizin vor allem seit der Neuzeit ständig neue Erkenntnisse über den Körper des Menschen und seine Stärken und Schwächen wie Gefährdungen und Krankheiten gewonnen. Da der Arzt und seine Tätigkeiten für alle Menschen immer größere Bedeutung erlangt hat, ist auch die Frage des Ersatzes von Schäden durch den Arzt für den Patienten immer wichtiger geworden, so dass seit langer Zeit bereits ein eigenes Arztrecht ausgebildet wurde.

 

Mit einem Teilbereich dieses Problemkreises beschäftigt sich das vorliegende Werk des nach seinem eigenen Lebenslauf in dem Corpus Christi College Cambridge weitergebildeten und von John Bell und David Ibbetson betreuten, seit März 2009 als Forschungsassistent an dem Institute for European Tort Law in Wien unter Ken Oliphant tätigen, 2012 zu Helmut Koziol wechselnden, zweitweise als Universitätsassistent in Graz wirkenden Verfassers. Unter dem Umschlagbild einer Waage des 19. Jahrhunderts gliedert sich seine vorliegende, von Reinhard Zimmermann geförderte Studie nach Vorwort und kurzer Einleitung in fünf Kapitel. Sie betreffen Medical Organisation, Regulation and Discipline in Germany 1800-1945, Medical Error and the Criminal Law, Medical Error and Contract Law, Medical Error and the Law of Delict und Medical Error and the BGB.

 

An dem Ende seiner vor allem deutschsprachige Literatur und insgesamt wohl mehr als hundert Entscheidungen des Ehrengerichtshofs für Ärzte zwischen 1902 und 1907, von Obergerichten in Lübeck, Wolfenbüttel, Oldenburg, Celle, Hamburg, Karlsruhe, Berlin, Frankfurt am Main, Stuttgart, Köln, Königsberg und München zwischen 1849 und 1938, des Reichsgerichts zwischen 1880 und 1941 und des Bundesgerichtshofs zwischen 1951 und 1987 sowie eine Entscheidung des Bundesgerichts der Schweiz von 1904 einbeziehenden Untersuchung fasst der Autor seine Erkenntnisse zusammen. Er unterscheidet dabei zwischen den wesentlichen Entwicklungsfragen und den wesentlichen Wortführern sowie der Dauer und dem Wechsel nach 1945 und dem alles umgebenden Rahmen. Insgesamt bietet er damit in seiner Dissertation eine sichere und weiterführende Analyse des immer bedeutender werdenden deutschen Arzthaftungsrechts des 19. und 20. Jahrhunderts, das mit Hilfe eines umfangreichen Haftpflichtversicherungsrechts für einen angemessenen Ausgleich zwischen geschädigten Patienten und schädigenden Ärzten sorgen kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler