Gmür, Rudolf, Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte, begründet v. Gmür, Rudolf, fortgeführt v. Roth, Andreas (= Academia iuris). Vahlen, München 2018 XVIII, 257 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden Grundrisses der deutschen Rechtsgeschichte wird in einer Zeit, in der – wie heute – das Recht einem ständigen und immer schnelleren Wandel unterworfen ist, die Besinnung auf die historischen Grundlagen immer wichtiger. Die Frage, was Recht überhaupt ist, kann ohne seine Geschichte nicht befriedigend beantwortet werden, weil das Recht in der Form von Rechtsordnung, Rechtswissenschaft und Rechtsmethodik ein Produkt der Geschichte ist. Wie Recht entsteht, unter welchen Bedingungen es funktioniert und warum bestimmte Rechtsinstitute untergehen, lässt sich nach Andreas Roth an Hand der Vergangenheit besonders gut beobachten.

 

Der 1978 von Rudolf Gmür als Sonderheft 2 der Ausbildungszeitschrift Juristische Arbeitsblätter des in Bielefeld beheimateten Verlags Gieseking erstmals in einem Umfang von 121 Seiten vorgelegte und seitdem auf den doppelten Umfang gewachsene Grundriss ist nach dem Vorwort in erster Linie für Studierende der Rechtswissenschaft gedacht, die sich die historischen Wurzeln des Faches erarbeiten möchten. Der Inhalt ist zwar auf die Geschichte des deutschen Rechtes ausgerichtet, nimmt aber vielfach auch europäische Bezüge auf, die immer wichtiger werden.

 

Die unter Mithilfe Jessica Hameds geschaffene Neuauflage trägt einige wenige aktuelle Entwicklungen nach und berücksichtigt an anderen Stellen neuere Forschungen. Dementsprechend bleibt es bei der einer Einleitung über die Grundbegriffe, Recht, Gesetz und Gewohnheitsrecht, die Bedeutung der Rechtsgeschichte für den Juristen, die örtliche, zeitliche und institutionelle Begrenzung und Gliederung des Stoffes, das Schrifttum und die Rechtsquellen folgenden chronologischen Gliederung in germanische Zeit (ca. 100 v. Chr.-ca. 500 n. Chr.), fränkische Zeit (ca. 500-888), Hochmittelalter (888-ca. 1200), Spätmittelalter (ca. 1200-ca. 1500), frühe Neuzeit (ca. 1500-1806), die Zeit des liberalen Rechtsstaats (1806-1900) und das Zeitalter des sozialen Rechtsstaats (20. Jahrhundert), die jeweils unterschiedlich sachlich und nicht einheitlich systematisch untergliedert werden. Ein umfangreiches, von Aachen bis Zwölftafelgesetz reichendes Namenverzeichnis und Sachverzeichnis rundet den informativen, von einem 1956 geborenen wissenschaftlichen Enkel des in Bern 1913 geborenen, 1978 nach zwanzigjähriger Lehrtätigkeit in Münster emeritierten und in Bern 2002 gestorbenen Erstverfassers fortgesetzten Band benutzerfreundlich ab, einundzwanzig Rechtssprichwörter von consensu facit nuptias über dux Cliviae imperator est in ducatu suo bis zu wo du deinen Glaubern gelassen hast, musst du ihn suchen, veranschaulichen gut einprägbar einige wichtige Grundlagen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler