Lück, Heiner, Zur Entwicklung des landwirtschaftlichen Siedlungs- und Grundstücksrechts seit dem späten 19. Jahrhundert. Eine rechtshistorische Skizze. Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2017. XVII, 166 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Nach dem kurzen Vorwort des vorliegenden, mit einem August Bebel und in ähnlichen Worten Helmut Kohl zugeschriebenen Zitat einsetzenden Werkes beruht dieses auf dem 25. Jahrestag der Neugründung der Landgesellschaft(en) in Sachsen-Anhalt in dem Jahre 2015. Neben diesem hilfreichen Rückgriff auf die Herstellung deutscher Einheit in dem Jahre 1990 verweist Willy Boß als Geschäftsführer der Landgesellschaft auf zwei weitere geschichtliche Ereignisse, die des Gedenkens wert sind. 1913 wurde die Siedlungsgesellschaft Sachsenland gegründet und 1919 wurde das Reichssiedlungsgesetz geschaffen.

 

Nach der anschließenden Vorbemerkung des Verfassers ist die vorliegende Publikation aus einem Vortrag erwachsen, den er in Magdeburg an dem 29. Oktober 2015 anlässlich des Jubiläums der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt gehalten hat. Er bildet die Grundlage für seine noch unvollständige Geschichte des landwirtschaftlichen Siedlungsrechts und Grundstücksrechts des späten 19. Jahrhunderts und des 20. Jahrhunderts. In dem Vordergrund steht dabei die Vorstellung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften auf der Grundlage der Periodisierung der neueren deutschen Rechtsgeschichte.

 

Dementsprechend gliedert sich die interessante, auch einige ungedruckte Quellen verwertende und Personen wie Orte von Alpen bis Zürich in den Ausführungen aufschließende Studie in acht Abschnitte.  Sie betreffen die Rechtsgrundlagen für Siedlung und Grundstücksverkehr in dem Deutschen Rich zwischen 1871 und 1918, die Siedlungspolitik und das Siedlungsrecht zwischen 1919 und 1933 mit dem noch vor der Verabschiedung der Reichsverfassung (31. Juli 1919) erlassenen Reichssiedlungsgesetz von dem 19. Juli 1919 in dem Mittelpunkt, „Siedlung“ und „Siedlungsrecht“ in dem Programm der „Blut- und Boden“-Ideologie zwischen 1933 und 1945 mit den Schwerpunkten Reichserbhofgesetz und Arisierung, Siedlung und Siedlungsrecht unter der Besetzung durch die alliierten Siegermächte (1945-1949) mit Unterscheidung zwischen der sowjetischen Besatzungszone einerseits und der amerikanischem Besatzungszone, britischen Besatzungszone und französischen Besatzungszone andererseits, das Siedlungsrecht und die Landgesellschaften als Einrichtungen der Agrarstrukturverbesserung in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1949 und 1990, das staatliche Bodenmonopol in der Deutschen Demokratischen Republik der gleichen Zeit und die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Grundlagen für Agrarstrukturentwicklung und Landgesellschaften in den durch das Ländereinführungsgesetz von dem 22. Juli 1990 gebildeten Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zwischen 1990 und etwa 2000 sowie einen Ausblick, den der Verfasser mit einem wichtigen Hinweis auf den Erhalt des Nutzungszwecks landwirtschaftlicher Flächen als nicht beliebig vermehrbaren Teiles der Versorgungsgrundlage und Ernährungsgrundlage und als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen in dem Sinne der Schöpfung beschließt.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler