Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker. Liberale Professoren, Politiker und Publizisten, hg. v. Becht, Hans-Peter/Grothe, Ewald (= Staatsverständnisse 108). Nomos, Baden-Baden 2018). 247 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Wer immer sich für den Liberalismus als die in dem 18. Jh. ausgebildete Staatslehre, Wirtschaftslehre und Gesellschaftslehre interessiert, stößt nach und neben Adam Smith, Jeremy Bentham, John Stuart Mill und Herbert Spencer für den deutschen Sprachraum unweigerlich auf Karl von Rotteck und Karl Theodor Welcker. Mit ihnen beschäftigte sich nach der Einleitung der Herausgeber des vorliegenden Bandes eine kleine, aber feine Fachtagung auf Einladung des Archivs des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, der Reinhold-Maier-Stiftung und der Universität Freiburg. Sie fand in Freiburg an dem 3. und 4. März 2016 statt.

 

Insgesamt stellt der vorliegende Tagungsband der Allgemeinheit elf ansprechende Referate dieser Zusammenkunft zur Verfügung. Sie sind in zwei Abteilungen zusammengefasst. Diese Betreffen Rotteck und Welcker einerseits als politische Professoren und andererseits als liberale Publizisten.

 

Dabei beginnt Jörn Leonhard unter den Figuren Opposition, Konstitution, Kooperation mit dem Verhältnis Rottecks und Welckers zu dem deutschen Frühliberalismus, während Hans-Peter Becht die Lebenswege und parlamentarischen Wirksamkeiten der beiden nachzeichnet. Danach werden etwa die Idee eines deutschen Bundes, das Urteil der Zeit, die Rolle in der Nationalversammlung, die Bedeutung der Pressefreiheit und das besondere Gewicht des Staatslexikons der beiden herausragenden Gelehrten untersucht. Helga Albrecht legt schließlich ein sehr nützliches Verzeichnis der Artikel aller drei Auflagen des Staatslexikons zwischen 1834 und 1866 vor und Rainer Schöttle ermittelt den Rechtsstaat als Vernunftstaat in der Staatstheorie, so dass insgesamt vielfältige weitere Erkenntnisse über den frühen Liberalismus in dem deutschen Sprachraum gewonnen werden, die dem interessierten Leser auch durch ein Sachregister aufgeschlossen hätten werden können.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler