Brudermüller, Gerd, Paarbeziehungen und Recht – Rechtsphilosophie und Familienrecht der Partnerschaft, 2017. Beck, München 2017. XVIII, 280 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

In dem Laufe der Entwicklung des Universums entstand irgendwann die Zweigeschlechtlichkeit des Lebens und der Lebewesen, die für den Arterhalt grundsätzlich das Zusammenwirken zweier verschiedengeschlechtlicher Individuen erfordert. Den meisten Tieren, den Primaten und damit auch den Menschen war sie von Anfang an vorgegeben. Um dieses Zusammenwirken zu gewährleisten sind die Einzelwesen mit vielfältigen Reizen und Reizempfangsmöglichkeiten versehen, welche die Sexualität als Annehmlichkeit empfinden lassen, ohne dass sie hieraus erwachsende Konflikte ausschließen.

 

Einen auf den Menschen beschränkten Teilbereich dieser Thematik behandelt der in Frankfurt am Main 1949 geborene Verfasser, der in seinen ersten fünfzehn Lebensjahren in Italien aufwuchs und in Mannheim, Heidelberg und München in Rechtswissenschaft und Philosophie ausgebildet wurde. Vor allem als vorsitzender Richter an dem Oberlandesgericht Karlsruhe und als langjähriger Vorsitzender des deutschen Familiengerichtstags ist er als führender Vertreter des Familienrechts hervorgetreten. Seine vorliegenden Überlegungen betreffen die Bedeutung des die älteren natürlichen Gegebenheiten in dem Laufe der Geschichte durch menschliche Regeln überformenden Rechtes in einer weitgehende Freiheit verlangen Gegenwart.

 

Gegliedert sind die nach dem Vorwort von Hegels Ansicht, dass das Recht an der Liebe seine Grenze habe, ausgehenden, in dem November 2016 abgeschlossenen Gedanken über die Ideengeschichte des Rechts der menschlichen Paarbeziehungen nach einer Einleitung in fünf Abschnitte. Sie betreffen den Schutz für diverse Gruppierungen und die Lehre von den Ehezwecken, die Bedeutung und den Inhalt einer Verrechtlichung der Ehe, die Bedeutung der Ehephilosophie für das heutige Verständnis einer Regelung des nachehelichen Unterhalts, die Gleichheit zwischen Ehegatten und die Toleranz des Rechtes in dem Umgang mit verschiedenen Formen des menschlichen Zusammenlebens. Am Ende versucht der Verfasser ein Fazit über die Bedeutung  des Eherechts und bietet Optionen für Regelungssysteme bei Paarbeziehungen, ohne dass er die weitere Entwicklung einschließlich der dem Gesetzgeber übertragenen Regulierung der Balance zwischen Selbstbestimmung in der Partnerschaft einerseits und Schutz  andererseits sicher vorhersehen konnte und kann.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler