Lee, Daniel, Popular sovereignty in early modern constitutional thought. Oxford University Press, Oxford 2016. XVI, 361 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Vermutlich waren die Menschen zu Beginn ihrer Geschichte abgesehen von den natürlichen Unterschieden verhältnismäßig gleich, auch wenn in jeder Gruppe gruppendynamische Vorgänge ablaufen. In der Folge haben sich aber überwiegend Einzelne an die Spitze von Gesellschaften gesetzt, die ihre Macht über längere Zeit mit allen verfügbaren Mitteln zu behaupten versuchten. Dass demgegenüber die Herrschaft über alle auch grundsätzlich allgemein allen zustehen sollte, ist trotz langer Vorgeschichte erst in der Aufklärung allgemein vorgetragen und zumindest formal auch vielfach verwirklicht worden.

 

Das diesbezügliche Werk des Verfassers geht nach dem kurzen Vorwort von der durch Philip Pettit betreuten, in Princeton angenommenen Dissertation des Autors aus. Es gliedert sich nach einer besonders auf das römische Recht und die daraus entstehende Rechtswissenschaft hinweisenden Einführung in neun Abschnitte. Sie betreffen die lex regia seit dem klassischen römischen Recht, das mittelalterliche Recht, Renaissance und Humanismus, das Widerstandsrecht, Bodins frühe Souveränitätstheorie, Bodins Volkssouveränität  und Verfassungslehre, Johannes Althusius, Hugo Grotius und das Verfassungsdenken im frühmodernen England.

 

Im Einzelnen hatte sich der Verfasser vier allgemeinere Ziele gesetzt, die mit der besonderen Bedeutung des römischen Rechts für die Volkssouveränität beginnen und diese etwa bei Hotman, Brutus, Althusius und Grotius in ihrer jeweiligen Flexibilität nachverfolgen. Auf dieser Grundlage analysiert er selbständig und eingängig die Bedeutung der Volkssouveränität für die Verfassungstheorie und zeigt die Unterschiede zwischen Volkssouveränität und Demokratie. Deswegen fragt er am End nach dem Volk als dem Souverän, dem Grundrechte auch gegenüber der Herrschaft bei Locke, Vattel, Pufendorf, Rousseau und Kant zustehen, was nach dem Verfasser trotz der Forderung nach globaler Gerechtigkeit auch in Zukunft gelten soll.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler.