Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, hg. v. der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Dreizehnter Band, Heft 5/6 Sittenrichter - Spielzettel, bearb. und redigiert in der Forschungsstelle bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften von Deutsch, Andreas und Mitarbeitern. Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 2016. 641-960 Spalten. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Spätestens seit der Antike lebten Menschen, die über die bloße Nahrungsgewinnung und Überlebensfürsorge ihr Interesse auch anderen Gegenständen der Zivilisation und Kultur zuwenden konnten und in diesem Rahmen Wörtersammlungen vornahmen. Als die Brüder Grimm 1837 nach ihrer Entlassung aus politischen Gründen zwecks Lebenssicherung das Unternehmen eines alphabetisch geordneten Deutschen Wörterbuchs der neuhochdeutschen Sprachstufe begannen, konnten sie Dauer und Umfang nicht sicher vorhersehen und als Folge der Zeitlichkeit menschlichen Wesens das erst 1971 mit 34 Bänden und etwa 319083 Stichwörtern erreichte Ende auch nicht mehr erleben. Das auf der Grundlage des 1896 gerade erreichten Zustands in diesem Jahre von Karl von Amira, Heinrich Brunner, Ferdinand Frensdorff, Otto von Gierke, Richard Schröder, Ernst Dümmler und Karl Weinhold vorgeschlagene, ebenfalls alphabetisch geordnete Deutsche Rechtswörterbuch im Sinne eines Wörterbuchs der älteren deutschen Rechtssprache hat nach 120 Jahren in seinem zuletzt geplanten Umfang von 16 Bänden mit der vorliegenden Lieferung das Stichwort Spielzettel erreicht.

 

Legt man 16 Bände a fünf Doppellieferungen zu Grunde, so kann man mit 80 Doppellieferungen rechnen. 63 bisherige errechnete Doppellieferungen sind demnach ein stolzer Stand und das Ende nicht mehr allzu fern. Allerdings besteht über die Verteilung der deutschen Wörter auf die 26 Buchstaben des deutschen Alphabets auch keine wirkliche Gewissheit. Bei dem Wörterbuch der Brüder Grimm dürfte die Anfangsbuchstaben von A bis F auf einer schmäleren Beleggrundlage und mit weniger Hilfen erarbeitet sein als die letzten Buchstaben des Alphabets und auch das Deutsche Rechtswörterbuch ist nicht von A bis Spielzettel auf völlig gleicher Quellengrundlage und nach völlig einheitlichen Maßstäben erarbeitet worden.

 

Betrachtet man das erreichte Wort Spielzettel (bzw. Spielzeit)  in einem umfangreichen einbändigen deutschen Wörterbuch, so hat es dort seinen Platz bei rund 79 Prozent des vielleicht nach einheitlichen Richtlinien erstellten Gesamtwortschatzes. Demnach wären 21 Prozent des Wortschatzes noch zu bearbeiten. Auf dieser rechnerischen Grundlage wäre die Vervollständigung in der eingeplanten Zeit und in dem eingeplanten Raum wohl sehr gut möglich.

 

Die dritte Doppellieferung umfasst insgesamt 1093 Wortartikel, durch die sich die Gesamtartikelzahl wohl auf 95085 erhöht. Für sie wurden Zettel aus rund 13 Archivkästen (sowie aus elektronischen Ressourcen) verarbeitet. Dazu kommen noch rund 1900 neue Wortbelegungen. für die Onlinefassung.

 

Besonders komplexe bzw. aufwendige Artikel sind etwa sitzen und sollen. Wichtige Artikelstrecken gruppieren sich um die zentralen Wörter Sitte, Skandal, Sklave, Socke, Sod, Sodomie, Sohle, Sohn, Sold, Solennität, Soll, Söller, Sollizitant, Sommer, sonder, Sonnabend, Sonntag, Sorge, Sorte, souverän, spähen, spalten, Span, Spanne, sparen, Sparren, Spaten, Spatz, spazieren, Speck, Spedition, Speer, Speichel, speien. Speil, Spende, Spengler, Sperber, Sperling, Sperre, Spese, Spezies, Spiegel oder Spiel. Ungewöhnliche bzw. selten nachgewiesene Fremdwörter sind Skortation, Skotation, Skotion, Skossion oder Skussion.

 

Die Arbeit an den einzelnen Artikeln war erwartungsgemäß unterschiedlich schwierig. Manche Stichwörter waren trotz rechtlicher Relevanz nur sehr schmal belegt. Für andere Wortstrecken erschwerte das überreiche Material die Gewinnung des wesentlichen Kerns.

 

Möge der weitere Fortgang des online sehr oft aufgesuchten Vorhabens gut gelingen, auch wenn die verlegerische Betreuung anscheinend wechselte. Begonnen wurde bereits die vierte Doppellieferung des dreizehnten Bandes. Sie wird von Spieß bis mindestens Stab oder Stadt reichen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler