Magna Carta, religion and the rule of law, hg. v. Griffith-Jones, Robin/Hill, Mark. Cambridge University Press, Cambridge 2015. XVII, 414 S. Angezeigt von Gerhard Köbler.

 

Magna Charta (libertatum) ist die seit 1531 nachweisbare Bezeichnung einer älteren Vorläufern folgenden, lateinischen, noch in vier Ausfertigungen (in Salisbury Cathedral, Lincoln Cathedral und 2 in der British Library) überlieferten und auch noch geltenden Urkunde des englischen, durch die Niederlage von Bouvines geschwächten Königs Johann I. Ohneland (Lackland, 1199-1216) vom 15.–19. 6. 1215 für 25 Barone (und den Erzbischof von Canterbury) (mit einer Präambel und 63 Titeln). Danach ist die Erhebung von Steuern an die Bewilligung der Großen gebunden (Grundlage des Parlamentarismus). Barone wollen nicht mehr vor dem auch mit Ministerialen besetzten königlichen Gericht Recht nehmen (lat. iudicium parium).

 

Die wohl vor allem der Befriedung der Barone dienende Urkunde setzt sich in England in der Petition of Rights (1628), der Habeas-corpus-Akte (1679) und der Bill of Rights (1689) fort und wirkt sich mittelbar auch auf Deutschland in Forderungen nach Grundrechten für alle seit dem frühen 19. Jahrhunderts sowie auf andere weite Teile der Welt aus. Im Jahre 2015 wurde der hochmittelalterliche Vorgang 800 Jahre alt. Im Vorfeld dieses Ereignisses fand 2014 an einem sonnigen Junisamstag in Temple als dem lebendigen Herzen Rechtslondons eine Tagung statt, deren Ergebnisse der vorliegende Band der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

 

Insgesamt enthält der mit einer stark verkleinerten Ablichtung des Dokuments bereicherte Sammelband rund 20 weiterführende Abhandlungen, die in vier Abschnitte gegliedert sind. Nach der Einführung der Herausgeber über die Bedeutung der Urkunde für Religionen der Gegenwart und Lord Judges über die Magna Charta folgen Studien über die Entstehung der Magna Carta und die Verbreitung ihrer Grundsätze, vergleichende Annäherungen an Magna Carta’s rule of law und das heutige Erbe bis zur Botschaft der Magna Carta für heutige Religionen. Im Anhang werden die Texte der Jahre 1215 und 1225 in moderner Übertragung wiedergegeben, wird eine auswählende Bibliographie geboten und werden die vielfältigen weiterführenden Einsichten benutzerfreundlich durch einen Index von abbeys bis yu allimu aufgeschlossen, so dass insgesamt durch führende Forscher eine vorzügliche Grundlage für die weitere Wahrnehmung des grundlegenden Dokuments in der menschlichen Zukunft geboten wird..

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler