Knecht, Barbara, Rat als Rechtmäßigkeitsmerkmal und „Palladium deutscher Freiheit“ - zugleich eine funktional-historische Analyse des Instituts der Aktenversendung in Gegenüberstellung mit heutigen funktionsgleichen zivilprozessualen Elementen. Diss. jur. München 2015. IX, 434 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Die Aktenversendung ist ein Versuch der Ermittlung eines überzeugenden Ergebnisses des Streites zweier Menschen oder sonstiger Parteien ohne Anwendung von Gewalt. Technisch setzt dieses Verfahren ein bereits fortgeschrittenes Stadium der Schriftkultur und ein verlässliches Versandwesen voraus. Tatsächlich ist es vom Ausgang des Mittelalters bis in das späte 19. Jahrhundert im deutschen Sprachraum in beachtlichem Umfang in Verwendung, wofür nicht zuletzt auch Gesichtspunkte monetärer Art von erheblicher Bedeutung gewesen zu sein scheinen.

 

Mit gewichtigen Fragen der damit zusammenhängenden Thematik beschäftigt sich die von Hans-Georg Herrmann (exzellent) betreute, in dem Sommersemester 2015 von der juristischen Fakultät der Universität München angenommene Dissertation der seit 2000 in Rechtswissenschaft in Würzburg, Genf und München ausgebildeten, seit 2008 bei der bayerischen Justiz tätigen Verfasserin. Unter einem einschlägigen Motto Sebastian Brants von 1511 gliedert sie sich in zwei Teile mit insgesamt 13 Unterteilen. Dabei geht es um die Aktenversendung aus historischer Perspektive einerseits und um die Aktenversendung aus heutiger Sicht andererseits.

 

Auf umfangreiche Literatur gestützt erörtert die Verfasserin nach einer Einleitung zunächst den Begriff der Aktenversendung, die Entstehung der Aktenversendung (aus einer vielfältigen Gemengelage von Oberhofsystem, ius respondendi der römischen Antike, Gutachtertätigkeit der oberitalienischen Universitätsjuristen des Mittelalters und auch  – eigentlich kaum bekanntem - germanischem Gerichtsverfahren), die normative Regelung in Reichsrecht und Partikularrecht, die drei Arten der Aktenversendung (konsultativ, zum Spruch Rechtens, als Rechtsmittel), den Verfahrensgang, die Rechtsnatur, das Ende, die Beratung als Rechtmäßigkeitsmerkmal und die Funktionen sowie die Gründe der Bindungswirkung. Auf dieser Grundlage nimmt sie sachkundig und ansprechend zu der Frage der Zulässigkeit und des Nutzens einer modifizierten Wiedereinführung der Aktenversendung Stellung. Am Ende hält sie zusammenfassend fest, dass eine Wiedereinführung der Aktenversendung dem heutigen Rechtssystem  wesensfremd wäre, weil der Schutz der Freiheit der Bürger vor parteilicher, inhaltlich falscher  und ungerechter Justiz und die Freiheitssicherung in der Gegenwart auf andere Weise erfolgen.

 

Innsbruck                                                       Gerhard Köbler