Heuser, Robert, Grundriss der Geschichte und Modernisierung des chinesischen Rechts (= Studien zu Recht und Rechtskultur Chinas 2). Nomos, Baden-Baden 2013. 286 S.

 

Nach dem gegenwärtigen Stand des Wissens ist in China weder die Menschheit entstanden noch das Recht, und doch verdient ein Grundriss der Geschichte des chinesischen Rechts ungeteilte Aufmerksamkeit auch in Deutschland. Zum einen ist China bereits oder wahrscheinlich zumindest demnächst einer der wirtschaftlich und vielleicht auch politisch führenden Staaten der Erde, dessen kapitaler Hilfe die Mitbewerber in der Gegenwart vielfach bedürfen. Zum anderen kann auch China auf 3000 Jahre Recht zurückblicken, selbst wenn damit nicht immer dasselbe gemeint ist wie in Europa.

 

Der Verfasser des vorliegenden verdienstvollen Grundrisses ist seit 1992 als führender sinologischer Jurist in Köln tätig und bereits durch zahlreiche Schriften über die chinesische Rechtskultur und chinesisches Recht hervorgetreten. Sein jetziges Werk geht nach dem kurzen Vorwort auf mehrere über einen längeren Zeitraum an unterschiedlichen Orten erschienene, nach intensiver Überarbeitung und umfänglicher Ergänzung zu einem Überblick verbundene Einzelstudien zurück. Sie reichen vom Jahre 1983 bis fast zur Gegenwart.

 

Gegliedert ist diese neue, hilfreiche Einheit in insgesamt vier Kapitel. Dabei folgen aufeinander die frühzeitlichen Rechtsordnungen des letzten vorchristlichen Jahrtausend auf der Grundlage eines eigenständigen Rechtsbegriffs, die Gesetzgebung und das Strafrechtssystem während der Kaiserzeit (Qin, Han, Tang, Song, Yuan, Ming und Qing) und die am Ende der Qing-Dynastie (1903-1911) einsetzenden hundert Jahre Rechtsreform unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Modells und einer deutschen Gegenposition sowie in Parallele hierzu hundert Jahre Verfassungsreform. Im Anhang bietet das für jeden am chinesischen Recht Interessierten außerordentlich wertvolle, wenn nicht gar unentbehrliche Werk das Strafrechtskapitel in der Allgemeinen Geschichte Taiwans des Lian Heng, Überlegungen zu Rechtstraditionen in Deutschland und China und die Antwort Xie Huis von der Shandong-Universität auf die Frage, ob die chinesische Tradition eine Quelle zur Gestaltung moderner Herrschaft des Rechtes ist.

 

Innsbruck                                                                   Gerhard Köbler