Briefwechsel Wilhelm Arnold - Andreas Heusler, hg. v. Kroeschell, Karl/Mußgnug, Dorothee (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte Frankfurt am Main 281). Klostermann, Frankfurt am Main 2013. VII, 160 S. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der Richterssohn Wilhelm Arnold (Borken 1826-Marburg 1883) wurde nach dem Studium in Marburg, Heidelberg und Berlin 1849 in Marburg promoviert und 1850 habilitiert sowie auf Betreiben Andreas Heuslers I (1805-1868) auf Grund seiner 1854 vorgelegten Verfassungsgeschichte der deutschen Freistädte 1855 nach Basel berufen, von wo aus er 1863 nach Marburg wechselte. Andreas Heusler II (Basel 1834-Basel 1921), Sohn des gleichnamigen Basler Ratsherrn und Rechtsprofessors, wurde nach dem Studium der Geschichte, Sprachwissenschaft und Rechtswissenschaft in Basel, Göttingen und Berlin 1856 in Berlin promoviert und 1858 in Basel habilitiert, wo er 1863 die Nachfolge Wilhelm Arnolds antrat. Zwischen 1858 und 1883 wechselten sie insgesamt 59 Briefe.

 

Nach dem einleitenden Vorwort Karl Kroeschells hatte die Dissertation Albert Janssens 1972 seine Aufmerksamkeit auf Arnold gelenkt, von dem er wenig später erfuhr, dass der Schriftnachlass erhalten und vom Enkel in Hannoversch Münden verwahrt sei. Da zu ihm dreißig Briefe Andreas Heuslers gehörten, entstand der Plan, dem Briefwechsel, der durch Antwortbriefe im Staatsarchiv Basel ergänzt werden konnte, eine kleine Edition zu widmen. Sie konnte wegen der vielfältigen Belastungen nach dem Wechsel Karl Kroeschells von Göttingen nach Marburg aber erst gelingen, als 2010 Michael Stolleis am Rande einer Arbeitstagung zu den Rechtsgewohnheiten Interesse an der Edition zeigte und Dorothee Mußgnug für den Abschluss des Vorhabens gewann.

 

Nach einzelnen Mitteilungen Heuslers an den in Hessen weilenden Kollegen und Freund beginnt der eigentliche Briefwechsel mit dem Wechsel Arnolds nach Marburg. Danach geben die Briefe viele Seiten des beruflichen und persönlichen Lebens der beiden konservativen, sich zwischen 1863 und 1883 nur noch sehr selten treffenden Gelehrten wieder. In diesem Sinne bildet der schmale Band ein interessantes unmittelbares Dokument über das Leben zweier bedeutender Rechtswissenschaftler des 19. Jahrhunderts, für dessen Veröffentlichung an hervorgehobener Stelle beiden Herausgebern sehr zu danken ist.

 

Innsbruck                                                        Gerhard Köbler