Rödel, Lisa Marie E., Das Kündigungsrecht des Vermieters. Eine rechtshistorische Untersuchung der Mietvertragspraxis für Wohnraum in Hamburg in der Zeit von 1934 bis 1970 (= Rechtsgeschichtliche Studien 50). Kovač, Hamburg 2011. 211 S. Besprochen von Werner Schubert.

 

Die regionale Praxis des Mietrechts ist noch immer ein Stiefkind der rechtshistorischen Forschung. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich Lisa Marie Rödel dieser Thematik für Hamburg angenommen hat. Im Mittelpunkt stehen der 1934 zustande gekommene Deutsche Einheits-Mietvertrag (DEMV) und davon teilweise abweichend der Hamburger Formularmietvertrag, aufgestellt vom Landesverband Hamburgischer Grundeigentümer-Vereine insbesondere für die Zeit ab 1950. Rödel bringt zunächst einen kurzen Überblick über die Mieterschutzgesetzgebung, die 1939 in den sog. totalen Mieterschutz mündete, der bis 1950 bestehen blieb. Dem DEMV unterlagen hinsichtlich der Kündigung nur die vom Mieterschutzgesetz ausgenommenen Mietverträge. Rödel untersucht dies anhand der Kündigung nach § 6 Abs. 2 DEMV in Abgrenzung zu § 554 BGB a. E. Ausführlich behandelt werden auch der Kündigungsgrund wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache (S. 50ff.). Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Hamburger Hausgemeinschaftsordnung (S. 69ff. zu den missbilligten Klauseln). Der Abschnitt über die Vorkriegszeit wird abgeschlossen mit dem Beispiel einer Vertragsgestaltung von 1937 (S. 75ff., 144ff.). Der nächste Abschnitt befasst sich mit den Formularmietverträgen zwischen 1953 und 1970. Hinsichtlich der Kündigung wird für vom Mieterschutz freigestellte Mietverhältnisse auf das Bürgerliche Gesetzbuch verwiesen. S. 90ff. geht es um die stufenweise Aufhebung des Mieterschutzgesetzes. Die Vertragsklauseln betreffen weiterhin vor allem die Hausgemeinschaftsordnung (S. 98ff. drei Beispiele aus der Judikatur). Das Werk wird abgeschlossen mit der Wiedergabe von 18 Hamburger Mietvertragsformularen (S. 120-211), die im Ganzen noch detaillierter hätten ausgewertet werden sollen. Wünschenswert wäre auch eine stärkere Bezugnahme auf die Hamburger Mietrechtsjudikatur zumindest für die Zeit ab 1953 gewesen. Insgesamt liegt mit dem Werk Rödels, das auch die Wohnungswirtschaft, die Wohnungsbaufinanzierung und spezielle Hamburger Statistiken in die Untersuchungen mit einbezieht, eine Darstellung der Mietrechtspraxis ab 1934 vor, die für weitere Regionen Deutschlands noch aussteht.

 

Kiel

Werner Schubert