Ulrich Tenglers Laienspiegel. Ein Rechtsbuch
zwischen Humanismus und Hexenwahn, hg. v. Deutsch, Andreas (=
Akademiekonferenzen, Band 11). Winter, Heidelberg 2011. 539 S., 7 farbige Abb.,
70 s/w Abb.
Der 1509 - und damit zwei Jahre nach
Schaffung der Constitutio Criminalis Bambergensis - im Druck erschienene
Laienspiegel zählt nicht zuletzt wegen seiner 15 Auflagen zu den bedeutendsten
Rechtstexten der frühen Neuzeit. Da er römisches Recht im Deutschen Reich
vermittelte, fand er als neuzeitlich und römisch lange Zeit besonderes
Interesse weder bei den Romanisten noch bei den
Germanisten. Die dadurch entstandenen Forschungsdefizite sollte ein 2009
anlässlich des 500. Jahrestags des Werkes von Andreas Deutsch für die
Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der
Wissenschaft organisierte internationale Fachtagung mit rund 90 Teilnehmern
beseitigen oder lindern, deren interessante Beiträge der Sammelband der Öffentlichkeit
nunmehr zur Verfügung stellt.
Er enthält insgesamt 20 Studien, die nach
einer einführenden Übersicht des Herausgebers in zwei große Abteilungen
gegliedert sind. Sieben Untersuchungen behandeln Ulrich Tengler, seine Zeit und
seine Mitstreiter. Dabei schildert Adolf Laufs etwa die Rezeption des römischen
Rechtes in Deutschland, geht Reinhard H. Seitz auf die Biographie des nunmehr
in die Jahre von etwa 1441 bis 1521 einzusetzenden Ulrich Tenngler (!),
Landvogt zu Höchstädt an der Donau, ein und werden weiter Jacob Locher
Philomusus, der humanistische Geleittext als Paratext, die Drucklegung in
Augsburg und Straßburg zwischen 1509 und 1560, die Druckprivilegien im frühen
Buchdruck und der Meister H. F. als Schöpfer der Holzschnitte der
Laienspiegelausgabe von 1509 angesprochen.
Mit dem Inhalt und den Quellen des Werkes
befassen sich die weiteren Beiträge. Dabei äußert sich Bernd Kannowski kritisch
zu den Magdeburger Fragen und dem Schwabenspiegel als Quellen, behandelt Knut
Wolfgang Nörr den römisch-kanonischen Zivilprozess, Wolfgang Sellert das
Inquisitions- und Akkusationsverfahren, Friedrich-Christian Schroeder das
Verhältnis zur Constitutio Criminalis Carolina von 1532, Gianna Burret den
rechtspolitischen Auftrag und Christian Hattenhauer die rechtliche Behandlung
der Juden, während Werner Tschacher und Wolfgang Schild sich besonders der erst
im neuen Laienspiegel von 1511 eingefügten Ausführungen zur Hexerei und dem
Schadenszauber und Wolfgang Schmitz, Eva Schumann, Ursula Schulze sowie
Wolf-Friedrich Schäufele besonders dem Teufelsprozess und dem Weltgerichtsspiel
widmen. Insgesamt vermittelt das durch eine Synopse der verschiedenen
Laienspiegel-Ausgaben und ein Verzeichnis der zahlreichen Abbildungen
bereicherte, eines Sachregisters leider entbehrende grundlegende Werk
vielfältige neue Erkenntnisse der ersten fächerübergreifenden Gesamtschau auf
die praktisch sehr bedeutsame Rechtsquelle.
Innsbruck Gerhard
Köbler