Laudenklos, Frank, Die Autonomie des Rechts im Nationalsozialismus. Diss. jur. Frankfurt am Main 2009. 117 Bl. Besprochen von Gerhard Köbler.

 

Der in Frankfurt 1967 geborene Verfasser der schlanken Arbeit ließ sich von 1987 bis 1989 bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank zum Bankkaufmann ausbilden. Wohl unmittelbar nach dem anschließenden Studium von Rechtswissenschaft und Philosophie in Frankfurt am Main und Wien wurde er von 1995 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für bürgerliches Recht und neuere Rechtsgeschichte bei Joachim Rückert, 2000 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer. Seine 2003 auf Grund der vorliegenden, merkwürdigerweise im Flattersatz und anscheinend außerhalb des Buchhandels veröffentlichten und erst 2010 zur Kenntnis der Karlsruher Juristischen Bibliographie gelangten Dissertation erfolgte Promotion lässt einen Betreuer höchstens über das Literaturverzeichnis erahnen.

 

Der Verfasser gliedert seine Untersuchung der interessanten Thematik in insgesamt vier Abschnitte. In seiner Einleitung äußert er sich zur Forschung über juristische Methodik im Nationalsozialismus und zur spezifischen Funktion juristischer Argumentation im Nationalsozialismus. Danach befasst er sich auf der Basis der grundlegenden Festlegung, dass altes Recht unter der nationalsozialistischen Herrschaft fortgelten soll, mit der rechtspraktischen Problematik im Gefüge von Normativismus, Dezisionismus und juristischem Positivismus und betont ansprechend das schwierige Verhältnis zwischen der Autorität des Führers und der Freiheit der Auslegung.

 

Der dritte Teil betrifft unter dem Stichwort Krieg von ungeheuerer Wirklichkeit und Gegenwart semantische Justierungen an der Grenze zwischen Recht und Politik, wobei der Verfasser auf die Ungleichzeitigkeit begrifflicher und methodischer Modernisierung hinweist. Für die Rechtsfindung des 20. Jahrhunderts lässt er Formierungen (1934), Spannung zwischen Dynamik und Konvention (1935) und Befreiung des Rechtsdenken (1936) aufeinanderfolgen und konzentriert sich danach an Hand von vier Entscheidungen der Jahre 1939 und 1940 auf die praktisch unentscheidbare Frage der Lohnzahlung für jüdische Arbeiter an nationalen Feiertagen wie etwa Führers Geburtstag. Die methodologische Autonomie der Justiz sieht er durch die Fassade eines Normativismus nicht betroffen.

 

Innsbruck                                                                               Gerhard Köbler