Lebenslauf

 

Am 20. 4. 1939 wurde ich als Sohn des städtischen Angestellten Wilhelm Köbler in Fürth in Bayern geboren. Nach dem Besuch der vier Klassen Volksschule Fürth und der neun Klassen Oberrealschule Fürth begann ich im Wintersemester 1958/1959 das Studium der Rechtswissenschaft und der Volkswirtschaft an der Universität Erlangen. Nach fünf Semestern Studium wechselte ich zum Sommersemester 1961 an die Universität Göttingen in Niedersachsen, an der ich zusätzlich das Studium der Sozialwissenschaft aufnahm. Nach der Mindeststudiendauer von sieben Semestern schloss ich das durch Stipendium und Werkarbeit finanzierte Studium der Rechtswissenschaft 1962 vor dem Oberlandesgericht Celle mit der ersten juristischen Staatsprüfung ab.

 

Unmittelbar danach wurde ich wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Rechtsgeschichte und bürgerliches Recht der Universität Göttingen. Gleichzeitig begann ich die Bearbeitung meiner von Karl Kroeschell betreuten Dissertation über die lateinischen Rechtsbegriffe civis und ius civile im deutschen Frühmittelalter. Sie schloss ich nach 13 Monaten ab und wurde 1964 an der juristischen Fakultät der Universität Göttingen promoviert.

 

Unmittelbar nach Abschluss der Dissertation trat ich zunächst als Archivreferendar und wenig später als Rechtsreferendar in den Dienst des Landes Bayern. Gleichzeitig begann ich mit meiner wiederum von Karl Kroeschell in Göttingen betreuten Habilitationsschrift über das Recht im deutschen Frühmittelalter. Nach Tätigkeiten bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden und Rechtsanwaltschaft legte ich nach auf meinen Antrag hin um ein Jahr auf zweieinhalb Jahre verkürzter praktischer Ausbildung die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Oberlandesgericht München ab.

 

Unter verschiedenen Berufsangeboten entschied ich mich für die wissenschaftliche Laufbahn. Deswegen kehrte ich 1967 wieder an die Universität Göttingen zurück. Auf einer Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten wurde ich 1969 für deutsche Rechtsgeschichte, bürgerliches Recht und Handelsrecht habilitiert.

 

Unmittelbar danach begann ich mit der Lehrtätigkeit in Göttingen. Wenig später lehrte ich an der Universität Marburg. Außerdem nahm ich Lehraufgaben an der Universität Hamburg, an der Freien Universität Berlin und an der Technischen Universität Berlin wahr.

In Göttingen gründete ich die Göttinger Studien zur Rechtswissenschaft. 1974 wurde ich in Göttingen zum wissenschaftlichen Rat und Professor ernannt. 1975 wurde ich als ordentlicher Professor an die Universität Gießen in Hessen berufen.

 

Dort begründete ich die Arbeiten zur Sprach- und Rechtswissenschaft. Ich übernahm das Amt des Direktors des juristischen Seminars. Außerdem amtierte ich als Prädekan, Dekan und Prodekan der juristischen Fakultät.

 

Gleichzeitig begründete ich die Studienreihe Jura. Ihre Zielsetzung war in erster Linie pädagogisch-didaktisch. Mit Studenten und für Studenten verfasste ich selbst mehrere erfolgreiche Grundlagenwerke, die noch immer wieder aufgelegt werden.

 

1984 entschied ich mich für einen Wechsel als ordentlicher Universitätsprofessor nach Innsbruck. Dort amtierte ich als Institutsvorstand und als Prodekan. Zahlreiche meiner früheren Vorhaben konnte ich vertiefen und erweitern.

 

Insbesondere gelang mir die Europäisierung und Globalisierung meines inzwischen in vierzehnter Auflage vorliegenden juristischen Wörterbuchs. Sein Wortschatz ist bisher in das Englische, das Französische, das Italienische, das Spanische, das Russische, das Chinesische, das Polnische, das Türkische, das Ungarische, das Finnische, das Griechische, das Tschechische, das Bulgarische, das Rumänische, das Litauische, das Albanische, das Portugiesische, das Niederländische und das Japanische übertragen. Zusätzliche Erweiterungen sind begonnen oder geplant.

 

Daneben habe ich auch mein historisches Sprachenprogramm vervollkommnet. Wörterbücher für das Indogermanische, Germanische und Althochdeutsche liegen mit zahlreichen Zusatzwerken in dritter Auflage vor, Wörterbücher für das Gotische, Altnordische, Altenglische, Altfriesische, Altniederfränkische und Altsächsische zumindest in zweiter Auflage. Mittelhochdeutsch ist weitgehend abgeschlossen, Mittelniederdeutsch und Neuhochdeutsch werden baldmöglichst in Angriff genommen.

 

Weiter habe ich den lang gehegten Plan einer juristisch-biographischen Datensammlung umgesetzt. Seit vielen Jahren ermittle ich möglichst viele Angaben zu Juristen von einst und jetzt. Bald werden hier fast 50000 Juristen mit ihren wichtigsten Leistungen verzeichnet sein.

Auf Grund meiner rechtsgeschichtlichen und sprachgeschichtlichen Arbeiten wurde ich in die Kommission der Heidelberger Akademie für das deutsche Rechtswörterbuch berufen. Dort habe ich mich in erster Linie um einen beschleunigten Abschluss des seit dem Ende des 19. Jahrhunderts laufenden Großvorhabens bemüht. Vom ersten Band an wirke ich als Mitautor und Mitherausgeber an der bereits auf mehr als 350 Bände angewachsenen rechtshistorischen Reihe bekannter deutscher Rechtshistoriker mit.

 

Als vielseitiger Autor und Rezensent wurde ich Mitherausgeber der wichtigsten rechtshistorischen Zeitschrift. In ihr wie anderswo habe ich inzwischen fast 500 Rezensionen veröffentlicht. Zusammen mit den Mitherausgebern ist es mir gelungen, Gestalt und Ruf dieses Publikationsorgans zu internationalisieren und zu aktualisieren.

 

Zu meinen bereits begonnenen Arbeitsvorhaben zählt auch ein lateinisch-deutsches Wörterbuchvorhaben. Auf der Grundlage eines bereits vorgelegten Lateinischen Abkunfts- und Wirkungswörterbuchs und eines Frühmittellateinischen Rechtswörterbuches möchte ich den gesamten Wortschatz des Lateinischen so vollständig und zugleich einfach wie möglich erfassen. Daran soll sich seine für das Althochdeutsche bereits vorgelegte und für das Mittelhochdeutsche in Bearbeitung befindliche Widerspiegelung in den verschiedenen Stadien der deutschen Sprache anschließen.

 

Der elektronischen Datenverarbeitung habe ich mich mit großem Interesse zugewandt. Nahezu alle meine Arbeiten sind im Internet präsent. Alle von mir betreuten Rezensionen sind weltweit jederzeit überall einsehbar.

 

Zwar mit geringeren Mitteln, aber mit besseren Möglichkeiten erschließe ich wie Google den historischen Buchmarkt für das Internet. Mit Hilfe interessierter und hochmotivierter Studierender sind nahezu alle besonders wichtigen Rechtsquellen als Texte oder wenigstens als Bilder digitalisiert. Für das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch sind sogar alle jemals bestehenden amtlichen Textfassungen seit 1811 bzw. 1900 im Volltext elektronisch verfügbar, was meines Wissens nirgends sonst auf der Welt der Fall ist.

 

Da Rechtsgeschichte bis unmittelbar an die Gegenwart heranreicht, habe ich zum ersten Januar 2000 mit der Digitalisierung juristischer Nachrichten begonnen. Täglich erscheinen die zehn bis zwanzig wichtigsten Rechtsereignisse Deutschlands und der gesamten Welt in Kurzfassung im Internet. Damit kann sich jedermann über das juristische Geschehen des bisherigen dritten Jahrtausends einfach und voraussetzungslos unterrichten.

 

Bei allem haben mich stets die Ziele Wahrheit und Freiheit als Grundlagen der Gerechtigkeit geleitet. Deswegen führe ich im Interesse der akademischen Jugend und der gesamten Gesellschaft meine Tätigkeit in Innsbruck gern auch so unverändert wie möglich fort. Soweit mich dabei die Universität unterstützen kann, werden über meine bisherigen etwa 3500 Veröffentlichungen hinaus weitere wichtige Grundlagenergebnisse erzielt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden können.

 

Innsbruck, den 30. September 2007                                                               Gerhard Köbler